Kreisverwaltung weist Vorwürfe von Buschmanns Anwalt zurück
Die Staatsanwaltschaft sei ohne konkrete Straftatbestände oder betroffene Personen gemäß der Geschäftsordnung des Odenwaldkreises über Unregelmäßigkeiten in der Erbacher Stadtverwaltung informiert worden, heißt es aus der Verwaltung des OdenwaldkreisesODENWALDKREIS / ERBACH. - Wie die Verwaltung des Odenwaldkreises auf FACT-Anfrage mitteilt, hat das Regierungspräsidium (RP) Kassel die Rückforderung der für den Bau von Krippenplätzen für die Erbacher Kita >Kunterbunt< gewährten und ausgezahlten Fördergelder durch den Odenwaldkreis veranlasst.
In einer Pressekonferenz am Freitag, 14. Juni, hatte der Rechtsbeistand des früheren Erbacher Bürgermeisters Harald Buschmann, der Darmstädter Jurist Dr. h.c. Ingo Lankau noch behauptet, der Odenwaldkreis habe die Gelder von der Stadt Erbach zurückgefordert.
Auf Journalistenfrage hatte er zwar eingeräumt, dass „die Weisung vom Ministerium über das RP erfolgt“ sei, die Verantwortung der Rückforderung von 340.000 Euro von ursprünglich gewährten 360.000 Euro aber weiter auf die Kreisverwaltung projiziert (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
Dem tritt nun Stephan Toepfer klar entgegen: „Die Rückforderung hat das Regierungspräsidium Kassel veranlasst. Der Bescheid wurde durch den Odenwaldkreis erlassen“, stellt der Pressesprecher des Odenwaldkreises klar.
Auch seien die Vorwürfe Lankaus haltlos, die Kreisverwaltung habe Buschmann ungerechtfertigt einer möglichen Straftat beschuldigt.
„Beim Odenwaldkreis existiert eine Geschäftsordnung. Nach dieser ist vom Rechtsamt im Zusammenhang mit Rückforderungen die Staatsanwaltschaft zu informieren, wenn dem Rechtsamt Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten vorliegen. Das war durch die Rückforderung des Regierungspräsidiums der Fall“, sagt Toepfer.
Bei der Information an die Staatsanwaltschaft seien aber weder konkrete Straftatbestände noch Personen genannt worden. Auch der Vorwurf der Beeinflussung der Bürgermeisterwahl im März 2018 sei zurückzuweisen: „Der Bescheid zur Rückforderung von Fördermitteln für den Kita-Bau, die auf Veranlassung des Regierungspräsidiums erfolgte, ist erst nach der Bürgermeisterwahl erlassen worden.“
Eine offensichtliche Beeinflussung beim „Vorwurf des Subventionsbetruges durch das Rechtsamt des Odenwaldkreises unter dem Eindruck der öffentlichen Hetzjagd gegen den Bürgermeister“, wie von Lankau behauptet, weist die Kreisverwaltung ebenso zurück wie es derzeit keinen Anhaltspunkt für eine Falschaussage einer Kreismitarbeiterin gebe. „Wir gehen dem Vorwurf aber nach“, sagt Stephan Toepfer abschließend.