„Naturschutz: Odenwaldkreis als komplette Fehlanzeige!“
GRÜNEN Kreistagsfraktion diskutiert rechtliche Fakten und aufgestauten NachholbedarfODENWALDKREIS. – Erneut wurde bei der jüngsten Sitzung der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Odenwald ausführlich über den Stellenwert des Naturschutzes im Odenwald diskutiert. Was viele schon lange wussten, könne durch Fakten weiter untermauert werden
Wie die Fraktionssprecher Elisabeth Bühler-Kowarsch und Manfred Ertl zusammenfassend mitteilen, werde dem Naturschutz im Odenwaldkreis im eklatanten Widerspruch zu offiziellen Beteuerungen der hauptamtlichen Politik noch immer viel zu geringe Bedeutung zugemessen.
Bei einem Seminar der Naturschutz Akademie Hessen im vergangenen Jahr zum Thema „Bauplanerischer Ausgleich in Hessen - Anspruch und Wirklichkeit“ wurde der Odenwaldkreis als Negativbeispiel angeführt, wie die Fraktion erfahren hat.
Mindestauflagen der Unteren Naturschutzbehörde zum Ausgleich von Umwelt- und Naturzerstörungen würden im Odenwaldkreis regelmäßig missachtet. Bekanntlich sind Eingriffe durch Bauprojekte meistens mit ökologischen Ausgleichsverpflichtungen verbunden.
Sowohl für die Erschließung neuer Baugrundstücke für Privathäuser, wie auch für gewerbliche Neubauten, mit negativen Auswirkungen für Natur und Umwelt, müssen die Gemeinden gesetzlich festgelegte Maßnahmen einhalten, die den Naturschaden minimieren bzw. ausgleichen sollen.
Hessenweite Erhebungen des Umweltministeriums in den Landkreisen und Gemeinden ergaben, dass rund 60 Prozent der Ausgleichsverpflichtungen umgesetzt werden. Der Odenwaldkreis allerdings erscheint in der Hessenkarte dieser Statistik als völlig weißer Fleck, was schlicht daran liege, dass der Odenwaldkreis als einziger Landkreis keinerlei Daten über das Thema herausgibt.
Das Naturschutzinformationssystem „Natureg“ (NATUrschutzREGister Hessen) wurde 2003 bei den oberen Naturschutzbehörden des Landes an den Standorten Darmstadt, Gießen und Kassel in Betrieb genommen.
Seither sollen alle Flächen mit dauerhaften rechtlichen Bindungen zugunsten des Naturschutzes aus den laufenden bzw. abgeschlossenen Verfahren mit dem System erfasst werden. Seit 2006 besteht eine gesetzliche Pflicht, Ausgleichsmaßnahmen und -flächen im Naturschutzregister transparent zu machen. Der Odenwaldkreis präsentiere sich im NATUREG als die komplette Fehlanzeige!
Nach übereinstimmenden Angaben des BUND für Umwelt und Naturschutz Odenwaldkreis und der Unteren Naturschutzbehörde würden im Odenwaldkreis 90 Prozent aller Auflagen für ökologische Flächen ignoriert.
Fehlende Sanktionen bei Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben machten dieses Verhalten möglich, und offensichtlich sei auch niemanden daran gelegen, Umweltgesetze aus reinem Verantwortungsbewusstsein einzuhalten.
Harald Hoppe vom BUND Odenwald berichtete hierzu wie folgt: „Unser Landkreis ist in allen Naturschutzbehörden Hessen als das schwarze Schaf bekannt und wird mitleidig belächelt.“ Als neuester Fall der Missachtung von Naturschutzauflagen erscheine der Golfplatz in Hetzbach.
Gerade am 16. Januar diesen Jahres habe der BUND den Magistrat der Stadt Oberzent angeschrieben und darauf hingewiesen, dass beim Golfplatz in Hetzbach Gehölzpflanzungen und die Umsetzung von Pflanzmaßnahmen teilweise missachtet wurden. Der Bebauungsplan sei von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen worden und sei seit 1987 in Kraft.
Den Grünen in der Oberzent wurde am 16. November 2016 auf Anfrage vom Magistrat Beerfelden eine Liste von Bebauungsplänen von 2002 bis 2017 vorgelegt. Der Tenor der Antwort lautete, die Ausgleichsmaßnahmen wurden oder werden bei vollständiger Fertigstellung durchgeführt.
Eine solche Aussage eröffne jede Menge Spielraum für Ausreden jeglicher Art, meinen die Kreistagsgrünen. Die Verwaltung ignoriere, dass der Umwelteingriff bereits zu Beginn der Maßnahme beim Bau des ersten Gebäudes eingetreten ist.
Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN fordert, endlich Konsequenzen zu ziehen, damit der Naturschutz im Odenwaldkreis den Stellenwert bekomme, der ihm gebühre, und wie im Übrigen die in unserem Land gültigen Gesetze es verlangen.
Der Kreis und die Kommunen im Odenwaldkreis müssten die Umsetzung naturschützerischer Ausgleichsmaßnahmen zeitnah überwachen und nachdrücklich durchsetzen.