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KOMMENTAR: Wenn >Fake-News< zur Realität mutieren

Als >Fake-News< hatte Erbachs Stadtbaumeister Martin La Meir die FACT-Berichterstattung vom 26. Oktober 2017 bezeichnet.

Dieser FACT-Beitrag zeigte Versäumnisse des damaligen Bürgermeisters Harald Buschmann und des Stadtbaumeisters Martin La Meir auf bei der Beantragung der bewilligten Fördermittel aus dem kommunalen Investitionsförderprogramm (KIP) zur Erneuerung des Erbacher Marktplatzes.

Von einem „Millionen-Flop in Erbach“ weil „die Rechtsgrundlage für Fördergelder zur Marktplatzsanierung fehlt“, war in diesem Bericht seinerzeit die Rede. Und genau diese düstere Prognose ist nunmehr zum Schaden der Stadt Erbach eingetreten.

Insgesamt sechs Verstöße gegen die Förderrichtlinien hat das hessische Finanzministerium der Stadt Erbach aufgezeigt, von denen jeder einzelne zur Rückforderung der rund 1,2 Millionen-Förderung der bereits ausgezahlten KIP-Gelder berechtigt.

Ein schwerer Schlag ins Finanz-Kontor der Stadt Erbach. Jetzt müssen die städtischen Gremien im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung unter Führung von Bürgermeister Dr. Peter Traub und seiner neuen Hauptamtsleiterin Ute Marquard den Schaden aufarbeiten, den Ex-Bürgermeister Harald Buschmann und Stadtbaumeister Martin La Meir verursacht haben.

Ein Schaden, der ausschließlich den damaligen Protagonisten anzulasten ist. Dies umso mehr, als diese in grenzenloser Selbstüberschätzung und damit verbundener Ignoranz alle Warnungen auch von ausgewiesenen  Experten der Qualitätssicherung Pflasterbau in Deutschland in den Wind geschlagen haben und diese ebenfalls als >Fake-News< bezeichneten.

Parallelen gibt's auch bei der vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilten Weisung an die Verwaltung des Odenwaldkreises, Fördergelder in Höhe von 340.000 Euro von ursprünglich gewährten 360.000 Euro für den Bau des Kindergartens >Kunterbunt< von der Stadt Erbach zurückzufordern, weil die Gelder entgegen der Förderrichtlinien fälschlicherweise für ein sogenanntes Investorenmodell verwendet worden waren. Dieser Vorgang fällt in die gleiche Kategorie der Verantwortlichkeit.

Noch am 14. Juni dieses Jahres sah sich der frühere Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann als zu Unrecht verfolgte Unschuld vom Lande und präsentierte sich „völlig rehabilitiert“, weil die Staatsanwaltschaft Darmstadt zwei Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt hatte.

Dabei hatten die Darmstädter Ermittler die entsprechenden Verfahren nach § 170, Absatz 2 deshalb eingestellt, „weil kein Schaden für die Stadt Erbach ersichtlich war“.

Absolut analog verhielt es sich auch im ähnlich gelagerten Strafverfahren gegen den früheren Landrat Dietrich Kübler. Damals wurde das Verfahren im September 2014 ebenfalls nach § 170, Absatz 2 eingestellt weil kein Schaden für den Odenwaldkreis festgestellt werden konnte.

Dies änderte sich, als die WI-Bank zu Jahresbeginn 2015 ebenfalls genehmigte Fördergelder in Höhe von knapp 100.000 Euro vom Odenwaldkreis zurückforderte, bzw. gar nicht erst ausbezahlte.

Das Ermittlungsverfahren wurde wieder aufgenommen und Kübler vom Strafgericht beim Amtsgericht Michelstadt am 20.12.2017 zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung und 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gegen das Urteil in Berufung gegangen sind.

„Mit den Mitteln der Desinformation und der unbewiesenen Unterstellung und unter dem heuchlerischen Vorwand, angebliche Missstände aufzuklären“, hätten anonyme Anzeigenerstatter mit breit angelegten Attacken und „ekelerregendem Belastungseifer“ gegen seinen Mandanten nachgesetzt , hatte Jurist Lankau noch bei der Pressekonferenz vor Monatsfrist gepoltert.

Ingo Lankau sprach gar von einer „öffentlichen Hetzjagd gegen den Bürgermeister“. Jetzt aber müssen sich sowohl der Anwalt als auch Harald Buschmann selbst und Stadtbaumeister Martin La Meir fragen lassen, ob nicht sie es waren, die in der jüngsten Vergangenheit überwiegend >Fake-News< verbreitet und im Fall Buschmann und La Meir möglicherweise auch die städtischen Gremien getäuscht haben.

Wie sagte doch der Vorsitzende Richter Helmut Schmied am Amtsgericht Michelstadt in seiner Urteilsbegründung im Strafprozess gegen den früheren Odenwälder Landrat Dietrich Kübler: „Bescheißen darf man nicht, und hier wurde beschissen!“