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Extremwetterrichtlinie unterstützt Odenwälder WaldbesitzerInnen

ODENWALDKREIS. - Hessen erweitert bestehende Fördermöglichkeiten für einen klimastabilen Wald für Waldbesitzende durch eine Neuauflage der sogenannten Extremwetterrichtlinie.

Bei der Extremwetterrichtlinie geht es darum, den Waldbesitzenden und auch kleinen Forstbetrieben zur Seite zu stehen, wenn es um die Bewältigung der Folgen der Klimakrise und den entstandenen Herausforderungen wie Trockenheit, Hitze, Stürme oder Käferbefall geht.

Auch im Odenwaldkreis machen sich die Auswirkungen der Klimakrise bemerkbar und stellen Kommunen sowie Privatwaldbesitzende vor finanzielle Herausforderungen.

Dazu meint der Odenwälder Landtagsabgeordnete und Sprecher für Wald für die GRÜNEN im Landtag Frank Diefenbach: „Wir lassen private und kommunale Waldbesitzende bei der Bewältigung der Folgen von Extremwettereignissen nicht allein, denn die Klimakrise unterscheidet nicht, ob es sich um Staatswald, kommunalen oder privaten Wald handelt.

Der Odenwaldkreis zählt zu den waldreichsten Landkreisen in Hessen. Ich wünsche mir, dass zahlreiche Odenwälder Kommunen und Privatwaldbesitzende die Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen und so unseren Odenwälder Wald auch für die Zukunft erhalten.“

Hintergrundinformationen: Zu den Förderangeboten zur Aufarbeitung von geschädigten Bäumen und zum Schutz der Wälder wurden nun die Förderungen bei der Verkehrssicherung und bei der Wiederbewaldung ergänzt.

Mit der neuen Richtlinie wird außerdem die Förderung für den Wiederaufbau des Waldes noch umfangreicher als bisher unterstützt und auf wissenschaftlich fundierte Waldentwicklungsziele ausgerichtet.

Die gemeinsam mit der Nordwestdeutschen forstlichen Versuchsanstalt und dem Hessischen Waldbesitzverband erarbeiteten Waldentwicklungsziele sind Grundlage für das Förderangebot und weisen den Weg zu einem klimastabilen Wald der Zukunft.

Die erweiterte Extremwetterrichtlinie beinhaltet zudem finanzielle Unterstützungen für die Verkehrssicherung im Privat- und Kommunalwald, damit die Gefahren, die von geschädigten und absterbenden Bäumen für Menschen ausgehen, beseitigt werden können.

Die Kosten für komplizierte Sicherheitsfällungen eines Baumes einschließlich Absperrung erreichen schnell einen vierstelligen Betrag. Gerade kleine Forstbetriebe können diese Leistungen nicht ohne eine wirksame Unterstützung erbringen.

Die neue Extremwetterrichtlinie ist am 20. April in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind alle privaten und kommunalen Waldbesitzende und deren Zusammenschlüsse. Anträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde - dem Regierungspräsidium in Darmstadt - gestellt werden: www.rp-darmstadt.hessen.de