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BUND: Erneut schwere Versäumnisse in Bad König aufgedeckt

BAD KÖNIG. - Die Stadtverordneten von Bad König haben am 04. September 2003 den Bebauungsplan 'Ergänzung Wohngebiet Nord' beschlossen, seit Oktober 2003 - also seit 14 Jahren - ist der Plan rechtskräftig. Er regelt die Bebauung des Ortsrandes an der Berliner und Magdeburger Straße, die inzwischen vollständig realisiert ist, teilt der BUND Odenwald mit.

„Da die Bebauung dieser Fläche mit erheblichen negativen Auswirkungen für Natur und Umwelt verknüpft war, wurden im Plan Maßnahmen zur Minderung der Umweltschäden festgesetzt. Die Aufsicht und Kontrolle dieser naturschutzfachlichen Festsetzungen liegt bei der Stadtverwaltung Bad König.“

14 Jahre nach Inkrafttreten des Planes stellt der BUND Odenwald jetzt fest, dass die Bebauung zu 100% erfolgt sei, dass aber die Stadt die Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Umwelt nicht umgesetzt habe.

„Diese haben als Ortsrecht dieselbe Geltung wie die Vorschriften zur Bebauung der Grundstücke. Im Einzelnen wurde ein die Feldgehölz nicht gepflanzt, ein Heckenzug von 2 bis 3 m Breite am Ortsrand wurde nicht gepflanzt, statt dessen wurden die Flächen auf den Privatgrundstücken überwiegend mit Nebenanlagen wie Carports oder Gartenschuppen bebaut.

Am gravierendsten ist die auf einem etwa 3 ha großen städtischen Waldstück im Plan festgesetzte Umwandlung in einen standortgerechten Mischwald mit Umbau des Waldrandes durch höhenmäßig abgestufte Gehölze.“ Insgesamt etwa 3.000 m² Fläche im Baugebiet und 25.000 m² im Wald seien seinerzeit für den Umweltschutz zur Verfügung gestellt worden – aber offenbar nur auf dem Papier.

BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Die Stadt hat im Planungsprozess selbst eine enorme Beeinträchtigung der Umwelt durch ihre Planung festgestellt. Durch die getroffenen Festsetzungen wurde der Plan erst in Einklang mit den Vorgaben des Baugesetzbuches gebracht. Die Stadtverordneten haben beim Satzungsbeschluss die Bedenken der Naturschutzverbände, hier handelte es sich um eine reine Alibiplanung, zurückgewiesen. Es wurde betont, die Beschlüsse würden auf jeden Fall bald umgesetzt und damit der Naturschaden minimiert.“

Der Umweltverband beziffert den durch die Nichtrealisierung der Umweltauflagen jetzt entstandenen Schaden auf 110.000 Euro. Hoppe: „Soviel waren bei der Planaufstellung die Verbesserungen für die Umwelt wert.“ Damit summiere sich in Bad König der in diesem Jahr aufgedeckte Schaden für die Natur auf etwa 190.000 Euro.

Das Bad Königer Verhalten sei im Odenwaldkreis gängige Praxis. Durch Duldung oder Förderung durch die Landräte der letzten 20 Jahre seien die Kommunen in der Haltung bestärkt worden, dass Umweltgesetze wegen der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten zum Ignorieren gemacht wurden.

Ein Ingenieurbüro aus Groß-Zimmern sei in fast allen Kreiskommunen tätig und verwende standardisierte Festsetzungen in allen Bebauungsplänen zum Naturschutz, die dann folgenlos von fast allen Verwaltungen ignoriert werden könnten.

Die Untere Naturschutzbehörde habe dies im Januar diesen Jahres öffentlich bestätigt. 90% aller derartigen Festsetzungen im Kreis würden ignoriert. Im vorliegenden Fall komme die offenbare 'Amtshilfe' des Kreisbauamtes beim Konterkarieren des Umweltschutzes hinzu.

Hoppe: „Wenn in so gut wie keinem Fall die Pflanzbindungen auf privaten Baugrundstücken verwirklicht wurden, dann kann das nur heißen, dass bei der Baugenehmigung diese Festsetzungen durch Ausnahme oder Befreiung flächendeckend außer Kraft gesetzt wurden. Damit haben Kreisbauamt und städtisches Bauamt entweder nur versagt oder aktiv die Umweltauflagen ausgehebelt.“

Der BUND habe die Stadt Bad König aufgefordert, endlich den Festsetzungen zum Umweltschutz in dem Bebauungsplan Geltung zu verschaffen.