Verkehrsführung vor und während der Erbacher Schlossweihnacht
ERBACH. - Aufgrund der Erbacher Schlossweihnacht und dem Aufbau der Stände kommt es vom 8. November bis zum 19. Dezember 2021 zu Änderungen der Verkehrsführung und zu Halteverboten in der Odenwälder Kreisstadt.
Auf dem Erbacher Marktplatz, im Städtel und im Schlosshof werden ab dem 8. November Stände eingezeichnet und aufgebaut. Die Straßenverkehrsbehörde wird hierfür Haltverbote anordnen.
Anwohnerinnen und Anwohner des Städtels können bei der Straßenverkehrsbehörde (strassenverkehrsbehoerde(at)erbach.de) einen BewohnerParkausweis anfordern.
An den Markttagen an den Adventswochenenden (Freitag bis Sonntag) ist die Zufahrt der Straße „Am Schloßgraben“ und zur „Bahnstraße“ nur für Anlieger und Hotelbesucher freigegeben.
Auch die Zufahrt zur „Jahnstraße“ und unteren „Hauptstraße“ ist in diesem Zeitraum nur für Anlieger erlaubt. Darüber hinaus werden an den Markttagen im Bereich der „Friedrich-Ebert-Straße“ und der unteren „Bahnstraße“ Haltverbote angeordnet.
Um auch gehbehinderten Menschen eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen in der Nähe des Marktgeländes zur Verfügung stellen zu können, werden Parkplätze am Parkdeck des Lustgartens als Schwerbehinderten-Parkplätze ausgewiesen.