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Michelstadt bittet um Pflanzen-Rückschnitt sowie Reinigung von Rinnen

Geh- und Fahrwege sind von Bewuchs freizuhalten.

Plus an Verkehrssicherheit für Radfahrer, Schulkinder, Menschen mit ...

... Gehhilfen oder Eltern mit Kinderwägen. Fotos: © Pressedienst Michelstadt

Für ein Plus an Verkehrssicherheit sollten Bäume, Sträucher, Hecken an Straßen und Wegen zurückgeschnitten werden

MICHELSTADT. - Damit die Verkehrssicherheit weiter gewährleistet bleibt, bittet die Stadtverwaltung Michelstadt alle Haus- und Grundbesitzerinnen und –besitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen regelmäßigzurückzuschneiden.

Regelmäßig gehen beim Michelstädter Ordnungsamt Hinweise und Beschwerden von Bürgern ein, die anzeigen, dass anKreuzungen, Einmündungen die Sicht oder im Falle von Geh- und Radwegen der Platz durch überhängende Äste, zu breit und zu hochwachsende Hecken oder zugewachsene Gehwege eingeschränkt ist.

Auch durch überwachsendes Grün beeinträchtigte Straßenlampen und Verkehrsschilder sind ein wiederkehrendes Ärgernis. Auf Geh- und Radwegen gilt eine Durchgangshöhe von zweieinhalb Metern. So kann gewährleistet werden, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch tiefhängende Äste behindert werden.

Auf Fahrbahnen gilt eine Höhe von viereinhalb Metern, damit Müllwägen oder hohe Transporter ungehindert die Straßepassieren können (Regen oder Schnee können Äste und Zweige nach unten drücken, wodurch Durchgang bzw. Durchfahrt zusätzlich erschwert werden können).

Straßenlaternen und Verkehrszeichen müssen immer freigeschnitten und sichtbar sein. Hecken, Büsche, Äste u.ä. dürfen also keineswegs in das sogenannte „Lichtraumprofil“ von Straßen und Gehwegen hineinragen, weil dadurch die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt und die unterschiedlichen Teilnehmer behindert werden.

Hecken bzw. Sträucher entlang von Grundstücksgrenzen dürfen somit nur bis zur Begrenzung (meist identisch mit einer Einfriedung des Privatareals) reichen.

Wenn Grünwuchs in Geh- und Fahrwege hineinreicht, können diese nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden – insbesondere von Radfahrenden, Schulkindern, Menschen mit Gehhilfen oder Eltern mit Kinderwägen.

Besonders gefährlich ist es, wenn Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Darüber hinaus
beeinträchtigen schlecht einsehbare Straßenkreuzungen und zugewachsene Straßenschilder und -laternen die Verkehrssicherheit für alle.

Um einen umfangreichen Verwaltungsaufwand und damit auch mögliche nicht unbeträchtliche finanzielle Folgen für den jeweiligen Grundbesitzer zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung Michelstadt deshalb etwaige überhängenden Äste und Zweige in regelmäßigen Abständen zurückzuschneiden oder zurückschneiden zu lassen, sobald die vorbenannten Abmessungen nicht mehr eingehalten werden.

Übrigens, auch der Bauhof der Stadt Michelstadt arbeitet mit großem Aufwand daran, die Stadtbäume und Pflanzen auf städtischen Grundstücken und öffentlichen Grünflächen zu pflegen und die Geh- und Fahrwege zum Erhalt der Verkehrssicherheit von Bewuchs freizuhalten.

Die Stadt Michelstadt erinnert bei dieser Gelegenheit Eigentümerinnen und Eigentümer daran, dass diese auch verpflichtet sind, Gehwege und die Entwässerungsrinnen bei Bedarf zu reinigen um den ordnungsgemäßen Ablauf von Regenwasser zu gewährleisten.