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Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen gegen das Kübler-Urteil in Berufung

Verurteilter Ex-Landrat Dietrich Kübler.

Staatsanwältin Brigitte Lehmann.

Verteidigerin Andrea Combé. Fotos: © by –pdh–

ODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Soeben hat die Verteidigerin Andrea Combé des früheren Odenwälder Landrats, Dietrich Kübler (67), per Mail auf Nachfrage mitgeteilt, dass auch die Verteidigung des im Dezember verurteilten Ex-Landrats fristgerecht gegen das Urteil des Amtsgerichts Michelstadt in Berufung gegangen ist.

Bereits am vergangenen Freitag, 29. Dezember 2017, hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitgeteilt, gegen das Urteil Berufung eingelegt zu haben. Zur Begründung des Rechtsmittels war vom Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, ausgeführt worden, das Urteil sei im Strafmaß hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben. FACT hatte am Freitag berichtet (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Michelstadt hatte im Urteil vom 20. Dezember 2017 den Tatbestand der Untreue als erfüllt angesehen und den früheren Landrat Dietrich Kübler zu einer Haftstrafe von sieben Monaten und Strafzahlung in Höhe von 25.000 Euro an karikative Einrichtungen verurteilt. Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 30.000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Verfahren wird nun vor dem Landgericht Darmstadt neu aufgerollt.

Die Redaktion hat seit Freitag eine Reihe von Fragen erreicht, die sich mit der Berufungsankündigung der Staatsanwaltschaft beschäftigen. Warum die Anklagebehörde wegen der relativ geringen Abweichung des Urteils von ihrer Strafforderung von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro in Berufung ginge, wurde vielfach gefragt.

Staatsanwaltschaft will milderes Urteil verhindern

Dazu gibt es eine einfache prozessual begründete Antwort: Die Staatsanwaltschaft musste damit rechnen, dass die Verteidigung erst kurz vor Fristablauf die Berufung einlegen würde, zumal sie auf Freispruch plädiert hatte.

Wenn die Staatanwaltschaft ihrerseits zu dem Zeitpunkt keine Berufung eingelegt hätte, könnte das zu erwartende Urteil des nunmehr involvierten Landgerichts Darmstadt nur das angegriffene Michelstädter Urteil bestätigen oder milder ausfallen.

Angesichts des „beharrlichen Verhaltens“ des angeklagten Ex-Landrats, so am 20. Dezember die Staatsanwältin Brigitte Lehmann während ihres Plädoyers vor dem Schöffengericht, sei das von ihr geforderte Strafmaß „ausreichend aber notwendig“. Kübler habe sein Amt „wie ein absolutistischer Herrscher“ geführt. Einer Abmilderung der Strafe wollte die Staatsanwaltschaft mit der Berufung vorbeugen.