Anleinpflicht fĂŒr Hunde in der Brut- und Setzzeit
HĂCHST. - Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Gemeinde Höchst eine Anleinpflicht fĂŒr Hunde in der Flur (Feld, Forst und Brache) in der Zeit vom 01. MĂ€rz bis 15. Juni besteht. Diese entsprechende Satzung ist am 29. MĂ€rz 2008 in Kraft getreten.
In dieser Zeit beginnt die Brutzeit der Wildtiere und Setzzeit der Hasen und Rehe. âWir bitten eindringlich alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung dieser Satzung und Ihre Hunde anzuleinen.
Denn besonders die hochtrĂ€chtigen RehmĂŒtter sind in ihren Fluchtmöglichkeiten stark eingeschrĂ€nkt. Sie können dann leicht mitsamt ihren ungeborenen Kitzen wildernden Hunden zum Opfer fallenâ sagt BĂŒrgermeister Horst Bitsch.
âSprechen Sie auch andere Hundehalterinnen und Hundehalter an und unterstĂŒtzen Sie uns damit. Denken Sie auch daran, dass VerstöĂe gegen diese Satzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem BuĂgeld geahndet werden können.