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Bedauern ĂĽber Gerichtsurteil zu Windkraft im Odenwaldkreis

Düstere Windrad-Wolken über dem Odenwald: Nach einem Entscheid des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs muss das Land Hessen den von den zwölf Odenwaldkreis-Kommunen aufgestellten Windkraft-Flächennutzungsplan nicht genehmigen. Foto: Wikipedia

Landrat Frank Matiaske: Argumentation nicht nachvollziehbar + + + Gespräche über Normenkontrollklage

ODENWALDKREIS. - Uwe Olt, Sprecher der Bürgermeister im Odenwaldkreis, und Landrat Frank Matiaske haben das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. August 2019 zum Windkraft-Flächennutzungsplan der Städte und Gemeinden mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Der Gerichtshof hatte geurteilt, dass die Städte und Gemeinden keinen Anspruch auf die Genehmigung dieses Plans durch das Land Hessen haben.

„Wir sind vor Gericht unterlegen, was zu akzeptieren ist. Aber wir sehen nun erst recht die Gefahr, dass der Odenwaldkreis über Gebühr mit Windkraftanlagen belastet wird“, sagte Olt mit Blick auf den vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegten Windkraft-Regionalplan.

Landrat Matiaske zeigt sich angesichts der Gerichtsentscheidung enttäuscht. „Die schriftliche Urteilsbegründung habe ich noch nicht gelesen. Aber ich finde es schon bedenklich, wenn die kommunale Selbstverwaltung in dieser für die Bevölkerung so sensiblen Frage offenbar nur wenig gilt.“

Dem Gerichtshof zufolge hätten die Kommunen in ihrem Plan einen 1000-Meter-Abstand von Windrädern zu fertiggestellten oder geplanten Siedlungen nicht grundsätzlich festschreiben dürfen, sondern im Einzelfall entscheiden müssen.

„Gerichtsurteile sind zu respektieren, aber diese Argumentation kann ich auch aus inhaltlichen Gründen nicht so recht nachvollziehen.

Hessen liegt mit seinem 1000-Meter-Abstand schon weit unter den Grenzen anderer Bundesländer – so muss ein Windrad in Bayern den zehnfachen Abstand seiner Höhe zur Bebauung einhalten – und in Hessen sollen nun Kommunen im Einzelfall prüfen, ob sie Windräder mit einem noch geringeren Abstand als 1000 Meter zulassen?“, so Matiaske.

Der Landrat bekräftigte die Absicht des Odenwaldkreises, die Kommunen dabei zu unterstützen, wenn sie gegen den Windkraft-Regionalplan eine Normenkontrollklage anstreben. Dafür hat der Kreis rund 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt. „Dazu werden nun die erforderlichen Gespräche stattfinden.“