28 Jahre Einsatz fĂŒr OdenwĂ€lder Jugendliche
Abschied in Ruhestand: Kreis dankt Ulrich Harlos fĂŒr Arbeit in JugendgerichtshilfeODENWALDKREIS / ERBACH. - StraffĂ€llig gewordene Jugendliche vor Gericht zu unterstĂŒtzen, ihnen zu helfen, die Ursachen ihrer Straftat zu verstehen, und gemeinsam mit ihnen und ihren Eltern eine Zukunftsperspektive zu entwickeln â das ist die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe des Odenwaldkreises, in der Ulrich Harlos 28 Jahre lang tĂ€tig war.
Am heutigen Mittwoch, 3. Juni, hat Jugenddezernent Oliver Grobeis den SozialpĂ€dagogen in den Ruhestand verabschiedet und sich fĂŒr dessen âzuverlĂ€ssigen, fĂŒr die Jugendlichen enorm wichtigen Einsatzâ bedankt.
Auch Jugendamtsleiter Ralf Franz BĂ€r und die fĂŒr die Jugendgerichtshilfe zustĂ€ndige Abteilungsleiterin Karina Glabisch anerkannten Harlosâ âfachlich immer fundierte Arbeitâ und lobten seine groĂe Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen, Eltern und Gerichten.
Bevor Harlos 1992 ins Team der Jugendgerichtshilfe kam, hatte er sechs Jahre in einem Jugendzentrum im Frankfurter Bahnhofsviertel gearbeitet.
Zuvor hatte er Stellen in Pforzheim und Darmstadt inne. SozialpÀdagogik studierte Harlos von 1978 bis 1982 an der Fachhochschule Darmstadt.
ZunÀchst hatte er eine Ausbildung zum Stahlbauschlosser gemacht, dann aber die Allgemeine Fachhochschulreife erworben, um studieren zu können.
Seine Zeit in Frankfurt beschreibt er als âunheimlich interessantâ, jedoch habe er sich noch einmal umorientieren wollen und sich beim Odenwaldkreis beworben.
Wie Grobeis, BĂ€r und Glabisch wĂŒrdigten auch der Personalamtsleiter Manfred Kaufmann und die Personalratsvorsitzende Britta Ziefle den langjĂ€hrigen, verlĂ€sslichen Einsatz von Ulrich Harlos, der all die Jahre mit zwei Kolleginnen in ein und demselben Team tĂ€tig war.
Die Jugendgerichtshilfe des Odenwaldkreises hat im vergangenen Jahr rund 360 FĂ€lle bearbeitet, etwa wegen Diebstahls, VerstöĂen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz und Körperverletzung.
Sie bringt pĂ€dagogische und erzieherische Gesichtspunkte in die Gerichtsverhandlung ein und bleibt auch danach Ansprechpartner, etwa bei der Vermittlung von Einsatzstellen fĂŒr die Ableistung von gemeinnĂŒtziger Arbeit.