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Unterstützung bei Anschaffung von Schulmaterial zum Schuljahresbeginn

Auszahlungen an Familien mit geringem Einkommen

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Ferien in Hessen sind fast vorüber und viele Eltern schulpflichtiger Kinder denken bereits an die anstehenden Ausgaben für Schulmaterial für das neue Schuljahr.

Unterstützung beim Kauf von Schulmaterialien wie Heften, Umschlägen, Stiften oder passender Sportkleidung erhalten Familien mit geringem Einkommen über das Bildungs- und Teilhabepaket. Im August werden hierbei automatisch 130 Euro je Schülerin oder Schüler an berechtigte Haushalte ausgezahlt.

Das sind Familien mit schulpflichtigen Kindern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Im Odenwaldkreis sind es aktuell rund 1.050 schulpflichtige Kinder, denen die Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket zukommt.

Dabei muss die Zahlung nicht gesondert beantragt werden. Die Mitarbeitenden der Abteilung Bildung und Teilhabe im Kommunalen Service-Center in Erbach haben bereits alle Bescheide an alle betreffenden Familien versendet. Um die 530 sind das in diesem Jahr.

Darüber hinaus wurden leistungsberechtigte Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren nochmals schriftlich daran erinnert, eine aktuelle Schulbescheinigung einzureichen. Liegt diese vor, kann ihnen der Förderbetrag auch rückwirkend ausgezahlt werden.

So soll sichergestellt werden, dass alle, die einen Anspruch auf Förderung haben, die entsprechenden Leistungen auch erhalten. Zu den berechtigten Personen zählen alle Schüler, die eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besuchen. BAföG-Empfangende sowie Empfangende von Ausbildungsvergütungen sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Wer zudem weiteren Unterstützungsbedarf für seine schulpflichtigen Kinder hat, für den sind möglicherweise zusätzliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets interessant.

So können beispielsweise Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten übernommen werden.

Informationen und Anträge hierzu sind unter anderem auf der Webseite des Odenwaldkreises www.odenwaldkreis.de (Suche Bildung und Teilhabe) zu finden.

Darüber hinaus wird Familien mit geringem Einkommen durch Bildung und Teilhabe die Chance gegeben, ihre Kinder am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu lassen, auch wenn das Geld knapp ist. So besteht die Möglichkeit, Leistungen für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder für Unterricht in künstlerischen Fächern, etwa Musikunterricht, in Anspruch zu nehmen.

Anträge und Formulare erhalten Leistungsberechtigte bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in den Schulen oder Kindertageseinrichtungen sowie an der Service-Theke im Kommunalen Service-Centers in der Kreisverwaltung.

Wer Fragen zu den Fördermöglichkeiten hat, kann sich telefonisch bei Beate Heckmann (Tel.: 06062 70-1621) oder Jennifer Kredel (Tel.: 06062 70-1597) melden.

E-Mails können an butsgb(at)odenwaldkreis.de gesendet werden. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an die E-Mail-Adresse butwohngeld(at)odenwaldkreis.de.