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Tempolimit von 30km/h schützt Anwohner vor Lärmbelastung

Nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen in Gammelsbach und Hetzbach

GAMMELSBACH / HETZBACH. - Die Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises setzt den vom Regierungspräsidium Darmstadt erstellten Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr um. Deshalb wird auf der Bundesstraße 45 in Gammelsbach und Hetzbach abschnittsweise in der Zeit von 22 bis 06 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt.

In Gammelsbach betrifft das rund 600 Meter im Bereich der beidseitigen Bebauung in der Ortsmitte (in Höhe der Tankstelle). In Hetzbach gilt das Tempolimit am südlichen Ortseingang bis zur Schwimmbadstraße auf rund 750 Metern.

Dadurch wird die nächtliche Lärmbelastung der Anwohner deutlich reduziert. Die entsprechenden Beschilderungen werden in den nächsten Tagen von der Straßenmeisterei aufgestellt.

Die möglichen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Verkehrslärm mit sich bringt, haben zu einer EU-Regelung geführt, die die Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Reduzierung der schädlichen Lärmauswirkungen anhält.

In Deutschland werden dazu Lärmaktionspläne aufgestellt, die alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen. In der nun durchgeführten vierten Runde der Lärmaktionsplanung wurden Straßen unter Zugrundelegung von Gerichtsurteilen erneut in die Betrachtung einbezogen.

Von der ursprünglichen Differenzierung zwischen Wohn- und Mischgebieten, mit einer höheren zulässigen Lärmbelastung in Mischgebieten, wurde Abstand genommen. Bei der Beurteilung der zumutbaren Lärmbelästigung werden nun grundsätzlich die für Wohngebiete festgelegten Richtwerte herangezogen.

Dies führte dazu, dass nun auch in Gammelsbach und Hetzbach nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt werden. Im Bereich der Bundesstraßen in Erbach, Höchst und Reichelsheim gilt seit 2020 ein entsprechendes Tempolimit. In Hainstadt wurde die Regelung vor einigen Wochen für die B 426 eingeführt.

Die ausgewiesenen Lärmpegel werden dabei nach einem vorgegebenen Rechenverfahren ermittelt, berücksichtigt werden unter anderem die Verkehrsmengen, die Lkw-Anteile, die zulässige Geschwindigkeit sowie die baulichen und topografischen Verhältnisse.

Bei einer Überschreitung von gesundheitlich bedenklichen Lärmwerten sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu treffen. Lärmwertmessungen finden nicht statt.

Zum einen, weil die bei Messungen auftretenden Verkehrsmengen zufällig und nicht repräsentativ sind. Zum anderen, weil alle Umgebungsgeräusche einfließen und Messungen Witterungseinflüssen unterliegen.