Aktuelle Corona-Situation: Maßnahmen der Kreisstadt Erbach
ERBACH. - Die Kreisstadt Erbach hat aufgrund der aktuellen Corona-Situation verschiedene Maßnahmen beschlossen, die sowohl städtische Einrichtungen als auch Veranstaltungen und Sitzungen betreffen.
Städtische Einrichtungen
Alle städtischen Einrichtungen, darunter das Rathaus und das Alte Rathaus, die Touristik-Information, die städtische Bücherei, der Jugendtreff, die Werner-Borchers-Halle sowie sämtliche Sportstätten, Vereinshäuser und Dorfgemeinschaftshäuser werden ab sofort bis auf Weiteres geschlossen. Alle dort geplanten Veranstaltungen – auch privat geplante – müssen entfallen.
Bürgerinnen und Bürger, die äußerst dringende Anliegen haben, werden gebeten, sich während der üblichen Öffnungszeiten unter den folgenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu melden und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren:
- bei Anfragen an den BürgerService (bspw. Passangelegenheiten): 06062 64-0 oder buergerservice(at)erbach.de
- bei Anfragen an das Standesamt (Trauungen, Geburten und Sterbefälle): 06062 64-60, 64-61 und 64-65 oder standesamt(at)erbach.de
- Weitere Kontaktdaten der einzelnen Abteilungen können der Webseite www.erbach.de entnommen werden
Beisetzungen
Ab sofort sind in der Kreisstadt nur noch Erdbestattungen möglich. Urnenbeisetzungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten auf Trauerfeiern in der Trauerhalle zu verzichten und sich bei Fragen an die Friedhofverwaltung zu wenden (Telefon: 06062 809012, E-Mail: friedhofverwaltung(at)erbach.de).
Veranstaltungen
Alle städtischen Veranstaltungen werden zunächst bis Ende April abgesagt. Darunter fallen alle öffentlichen Sitzungen, Termine, Sprechstunden – auch die Sprechstunden des Bürgermeisters – sowie der Erbacher Frühlingsmarkt.
Städtische Kitas
Wie von der hessischen Landesregierung angeordnet, werden alle städtischen Kitas vom 16. März bis vorerst Sonntag, 19. April, geschlossen.
Eine Notfallbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/die allein Erziehungsberechtigte zu speziellen Berufsgruppen gehören. Die Liste dieser Berufsgruppen kann unter www.hessen.de eingesehen werden.