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Bürgermeisterwahl: Uwe Veith's Verbundenheit mit Verkehrszeichen hält an

Nach wie vor unzulässig prangte in diesen Tagen die bereits vor zwei Wochen beanstandete Wahlwerbung von Bürgermeister Uwe Veith noch immer am Ortseingang von Ober-Kinzig, ...

... am Ortsausgang in Gumpersberg, ...

... in Nieder-Kinzig, ...

... am Ortsausgang von Ober-Kinzig, ...

... in Etzen-Gesäß, und ...

... an einer Ampel vor einer gefährlichen Unterführung der Odenwald-Bahn am Freibad in der Kernstadt Bad König. Fotos: mk-Presse

BAD KÖNIG. - Der Mehrfach-Verstoß des Bad Königer Bürgermeisters bei seiner Plakatierung zur bevorstehenden Bürgermeisterwahl am 28. Oktober 2018 in der Odenwälder Kurstadt ist spätestens seit dem Beitrag vom 8. Oktober, in dem FACT über die unzulässige Wahlwerbung des Amtsinhabers berichtet hat, bekannt.

Am gleichen Tag war Uwe Veith von der Leiterin seines Ordnungsamtes, in Personalunion auch Wahlleiterin der Stadt Bad König, Christiane Kees, aufgefordert worden, seine Wahlplakate gemäß der ihm erteilten gültigen Genehmigung von allen Verkehrszeichen und sonstigen unzulässigen Standorten zu entfernen.

Er habe seine Wahlplakate, genau wie sein Herausforderer auch, auchausschließlich an genehmigten Stellen zu platzieren lautete die Aufforderung an den Amtsinhaber (siehe unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Dieser Aufforderung ist Uwe Veith seither teilweise, keineswegs aber vollständig nachgekommen.

In der Bahnhofstraße und der Elisabethenstraße der Kernstadt wurden die Plakate von Uwe Veith bzw. seinen Wahlhelfern von den Verkehrszeichen entfernt und an anderer Stelle platziert.

Nach wie vor aber prangt das Konterfei Veith's in mehreren Ortsteilen noch immer unzulässiger Weise an Verkehrszeichen oder anderen, in der Plakatierungs-Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossenen Stellen.

So hingen in dieser Woche, und damit wenige Tage vor der Wahl, Werbeplakate des amtierenden Bürgermeisters in Etzen-Gesäß, Gumpersberg, Nieder- und Ober-Kinzig, in Fürstengrund, sowie an einer Ampel vor einer recht gefährlichen Unterführung der Odenwald-Bahn am Freibad in Bad König, noch immer an Stellen, die in der Sondernutzungserlaubnis für die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl ausdrücklich nicht genehmigt sind.

Nach erneuter Rücksprache der FACT-Redaktion mit der Ordnungsamtsleiterin erklärte diese, der Bürgermeister habe nach eigener Darstellung die verbotene Werbung abgehängt und an anderer Stelle platziert.

Eine Aussage, die keineswegs zutreffend ist, wie ein FACT-Reporter in dieser Woche festgestellt und entsprechend dokumentiert hat.

Bei dessen Recherche vor Ort äußerte ein Bad Königer Bürger sein Befremden über die „wilde Plakatierung des Amtsinhabers“.

Uwe Veith kenne offenbar auch nach zwölf Jahren seiner Bürgermeistertätigkeit in Bad König „noch immer nicht die für die Stadt geltenden Ordnungsgesetze“, und nannte dies „äußerst peinlich und eines Bürgermeisters unwürdig“.

Sarkastisch fügte er hinzu, vielleicht fühle sich aber der Bürgermeister auch „so sehr mit Recht und Ordnung im Straßenverkehr im Einklang, dass die Plakate mit seiner Wahlwerbung an Verkehrszeichen diese Verbundenheit zu Ausdruck bringen sollen“.

Geltenden Gesetzen entspricht diese Werbung des amtierenden Bad Königer Bürgermeisters in eigener Sache nach wie vor nicht.