Kommunalwahl 2016: Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt noch immer gegen Reichelsheimer Politiker
REICHELSHEIM. - Am gestrigen Donnerstag, 7. Juli, teilte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Nina Reiniger, auf Anfrage mit, dass die Ermittlungen gegen vier Kommunalpolitiker der Gemeinde Reichelsheim (Odenwaldkreis) noch immer andauerten.
Bereits am 6. Juni diesen Jahres hatte die Pressesprecherin mitgeteilt, dass ein Verfahren wegen Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen im Rahmen der Kommunalwahlen eingeleitet worden sei und die rechtliche Einordnung des Geschehens geprüft werde.
Die beiden Parteien CDU und RWG (Reichelsheimer Wählergemeinschaft) hatten eine gemeinsame Kandidatenliste zur Wahl der Gemeindevertreter in Reichelsheim am 6. März diesen Jahres eingereicht, wobei je zwei Parteienvertreter in einer Erklärung an Eides Statt versichert hatten, dass die Liste gemäß den Vorgaben des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) korrekt entstanden sei.
Diese Versicherungen entsprachen allerdings nicht den Tatsachen, denn in einem entscheidenden Punkt war gegen das Wahlgesetz verstoßen worden, was den Verwaltungsjuristen Gerhard Bennemann zu dem Kommentar veranlasst hatte: „Eine Kandidatenvorschlagsliste, bei der in der Nominierungssitzung nicht jedem Versammlungsmitglied Zugriff auf jeden Listenplatz gestattet wurde, steht eindeutig den gesetzlichen Vorgaben entgegen und kann nicht zugelassen werden".
In Kenntnis der Umstände hatte der Gemeindewahlleiter dennoch die Kandidatenliste akzeptiert und sich dabei nach Feststellungen des Deutschen Journalistenverbandes (djv) eines Gefälligkeitsgutachtens eines Parteifreundes der CDU-Politiker im Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) bedient und warnende Hinweise der FACT-Redaktion ignoriert.
Vom djv auf das offensichtliche gefärbte Gutachten angesprochen, verweigerten sowohl der betroffene Verwaltungsdirektor als auch der Geschäftsführende Direktor des HSGB die Aussage.
Eine Gruppe Reichelsheimer Wähler hatte mittlerweile die Presseberichte über die illegal entstandene Kandidatenliste zum Anlass genommen, eine Anzeige wegen Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen einzureichen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt rechnet mit einer rechtlichen Einordnung der Vorgänge innerhalb des nächsten Monats.