Odenwald-Koalitionäre erarbeiten Entwurf zur Neuaufstellung der OREG
Beschlussempfehlung des Koalitionsausschusses der Odenwaldkoalition zur OREG-Neuausrichtung an die Kreistagsfraktion von SPD, ÜWG und FDPODENWALDKREIS / ERBACH. - Der Koalitionsausschuss der Odenwaldkoalition – bestehend u.a. aus den drei Fraktionsvorsitzenden von SPD, ÜWG, FDP und dem Landrat – hat auf der Basis des externen Gutachtens einen Vorschlag zur Umstrukturierung der OREG erarbeitet, der zunächst den Koalitionsfraktionen zur Beratung vorgelegt werden und anschließend in einen formellen Antrag münden soll.
Diesen Vorschlag stellen die Koalitionäre nachstehend vor. Das Thema OREG steht zur weiteren Beratung in den Gremien auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzauschusses am 10. Februar und des Kreistages am 17. Februar.
Dazu hat der Koalitionsausschusses der Odenwaldkoalition mit den Fraktionsvorsitzenden Raoul Giebenhain (SPD), Georg Raab (ÃœWG) und Moritz Promny (FDP) gemeinsam mit Landrat Frank Matiaske folgenden Antrags-Entwurf erarbeitet:
> Die Stelle des Bereichsleiters ÖPNV wird nicht mehr durch die Entsendung von Kreispersonal, sondern durch vorhandenes Personal aus der OREG besetzt.
Die dafür erforderlichen personellen Ressourcen bei der OREG werden durch die Auflösung vorhandener Doppelstrukturen zwischen dem ÖPNV und dem restlichen Bereich der OREG geschaffen.
Die Anforderungen an eine effektive Wirtschaftsförderung bedingen ein „One-Door-Prinzip“, von dem die Odenwälder Unternehmen profitieren werden, das allerdings mit der aktuellen Struktur nicht gewährleistet ist.
Deshalb wird die Wirtschaftsförderung beim Landrat durch die Schaffung einer entsprechenden Stabsstelle zur Chefsache. Das bei der OREG vorhandene Personal wird in diese Stabsstelle übernommen.
Dadurch wird, neben der direkten, unmittelbaren Einbindung der Kreisspitze, eine enge Zusammenarbeit mit den Bereichen Bauen, Ausländeramt, Bildung und Kommunales Jobcenter gewährleistet.
Der Wirtschaftsbeirat der OREG sowie das Mentoren-Netzwerk bleiben in ihrer Aufgabenstellung erhalten und sind entsprechend an die Stabsstelle anzubinden.
Durch die Verlagerung der Wirtschaftsförderung und dem bereits erfolgten Wegfall weiterer Aufgaben (Verkauf Breitbandnetz, Verkauf Windrad, Abschluss des Antrags zur Breitbandförderung), ist bei der OREG künftig eine Geschäftsführerstelle in Vollzeit ausreichend.
Der Aufsichtsrat wird deshalb beauftragt, dies bei den anstehenden Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.
Alle nicht zwingend benötigten Tochterunternehmen werden aufgelöst und in die Muttergesellschaft integriert.
Die Geschäftsführung wird beauftragt, dem Kreistag bis Ende 2025 eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorzulegen, mit Pro- und Contra Abwägung zu einer Verkaufs- oder zukünftige Vermietungs-/Verpachtungs-Strategie für das Areal des Hainhauses (drei Verkaufsoptionen für Teile des Geländes rd. 108.000 qm < rd. 145.000 qm < rd. 669.000 qm) und die Rettungswachen.
Eine Übertragung des nahezu vollständig an die Kreisverwaltung vermieteten Postgebäudes an das BIMO ist aufgrund der anfallenden Grunderwerbsteuer nicht zielführend. Es ist zu prüfen, ob die Gebäudeverwaltung durch das BIMO übernommen werden kann und sich hierdurch Einspareffekte erzielen lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ​mit dem Regierungspräsidium die Neufassung eines Gesellschaftsvertrags zu erarbeiten, die unter anderem regelt, dass der Aufsichtsrat der OREG künftig dem Gebot der Spiegelbildlichkeit entsprechend die Proportionalität des Kreistags abbildet.
Durch diese Maßnahmen werden Doppelstrukturen abgebaut, vorhandenes Personal effektiver eingesetzt, Aufgaben schneller bewältigt und darüber hinaus Liquiditätsspielräume von rund einer halben Million Euro jährlich geschaffen. <