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BUND: Schwerer Umweltfrevel soll ungeahndet bleiben

MICHELSTADT. - Im Spätsommer 2017 wurde auf der Baustelle für den neuen REWE-Markt in Michelstadt auf einer Fläche von 1.400 m² das gesamte Ufergehölz gerodet.

„Durch diesen Eingriff wurde ein gemäß §30 des hessischen Naturschutzgesetzes geschützter Lebensraum zerstört. Der Vorgang führte zu Nachfragen und Protesten bei der Stadtverwaltung und bei der Kreisverwaltung“, wie BUND-Sprecher harald Hoppe in einer Presseerklärung mittteilt.

Im Dezember habe der Naturschutzbeirat des Odenwaldkreises die abgeräumte Fläche besichtigt. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) habe zur Angelegenheit Stellung genommen und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass zwar ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz vorliege, aber eine ordnungsrechtliche Ahndung mangels ausreichender Beweise nicht durchführbar sei.

Der Naturschutzbund (NABU Odenwaldkreis) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND-Odenwald) forderten daraufhin Akteneinsicht bei der Behörde und erhielten Einsicht in die Unterlagen. Als Fazit stellen beide Verbände fest, dass die Beweislage durch Fotos der Bauleitung und der Behörde selbst einwandfrei und eindeutig ist.

„Art und Umfang der Zerstörung lassen sich genau definieren und zusätzlich ist ein Verantwortlicher in der Person des Bauleiters vorhanden.“ NABU und BUND stellten im Naturschutzbeirat den Antrag, die Naturschutzbehörde zur Aufnahme eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aufzufordern.

„Dem Beirat wurde von der UNB mitgeteilt, dass diese einer solchen Aufforderung nicht nachkommen werde, der Antrag von BUND und NABU wurde daraufhin nicht weiter verhandelt.“

NABU Kreisvorsitzende Martina Limprecht: „Es wurde hier ein wertvoller Lebensraum ohne vorherige Prüfung und Genehmigung zerstört. Wir können nicht nachvollziehen, dass es hier zu einer Billigung dieses Vorgehens durch die Behörde kommen soll. Nicht einmal der sonst nötige funktionale Ausgleich wird von Behördenseite gefordert!“

BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Wir sind mit der Taktik der Behörde nicht einverstanden. Es ist an der Zeit, im Odenwald tätigen Baufirmen deutlich zu machen, dass Naturzerstörungen nicht folgenlos hingenommen werden.“

Die Umweltverbände wollen auf den Kreistag zugehen, um eine Änderung der Behördentaktik zu erreichen. „Es ist unverständlich, dass die Kreisbehörde bei Umweltdelikten stets den Opportunitätsgrundsatz extrem zugunsten der Naturzerstörungen auslegt.“