NEWS

Warnhinweis „Nicht roh verzehren“ bei Leinsamen leicht zu ĂŒbersehen

Verbraucherzentrale Hessen ĂŒberprĂŒft Sichtbarkeit von Warnhinweisen bei Leinsamen

DARMSTADT.- Leinsamen enthalten BlausĂ€ure, die sich beim Erhitzen verflĂŒchtigt. Ab einem bestimmten BlausĂ€uregehalt mĂŒssen Verpackungen deshalb den Warnhinweis tragen: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“

Die auf eine Verbraucherbeschwerde folgende Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hessen zeigt: Der Hinweis wird nicht immer deutlich sichtbar und lesbar abgebildet.

Die VerbraucherschĂŒtzerinnen ĂŒberprĂŒften bei 23 Verpackungen mit ganzen und geschroteten Leinsamen, wie gut der vorgeschriebene Warnhinweis zu erkennen ist. Verpflichtende Angaben mĂŒssen laut Lebensmittelinformationsverordnung an einer gut sichtbaren Stelle deutlich wahrnehmbar, gut lesbar und unverdeckt abgebildet werden.

Elf von 23 Produkten mit Optimierungspotenzial

„Elf Produkte und damit fast die HĂ€lfte der geprĂŒften Verpackungen erfĂŒllen diese Anforderungen nach unserer Ansicht nicht“, sagt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. In sieben FĂ€llen steht der Warnhinweis ungĂŒnstig am Ă€ußeren Rand des Hauptsichtfelds.

Eines davon trĂ€gt den Schriftzug eher am Boden der Verpackung. Auf zwei Produkten steht der Warnhinweis hochkant in kleiner Schrift am Ă€ußersten seitlichen Rand der Verpackung und ist so nach EinschĂ€tzung der Verbraucherzentrale Hessen leicht zu ĂŒbersehen.

Drei der elf Verpackungen zeigen Jogurt oder MĂŒsli mit frischem Obst und Leinsamen. „Solche Abbildungen können den Eindruck erwecken, das Produkt sei fĂŒr den Rohverzehr geeignet“, sagt Scholz. In vier FĂ€llen beeintrĂ€chtigen Grafiken hinter dem Warnhinweis die Lesbarkeit.

Zwölf Produkte tragen einen vergleichsweise gut sichtbaren, kontrastreichen Warnhinweis im Hauptsichtfeld. Lediglich eine grĂ¶ĂŸere Schrift wĂ€re aus Sicht der Verbraucherzentrale bei fast allen der 23 Verpackungen wĂŒnschenswert.

Warnhinweis muss auf einen Blick erkennbar sein

Leinsamen sind eine beliebte Zutat fĂŒr rohe Speisen wie MĂŒsli oder Jogurt. Es muss fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher daher klar ersichtlich sein, wenn das Produkt wegen des erhöhten BlausĂ€uregehalts nur erhitzt verzehrt werden sollte.

„Damit der Warnhinweis seinen wichtigen Zweck der Warnung erfĂŒllen kann, muss dieser deutlich wahrnehmbar, kontrastreich und unverdeckt im Hauptsichtfeld der Verpackung abgebildet werden“, fordert Scholz.