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Alexanderbad in Erbach öffnet am heutigen Mittwoch, 17. Juni

ERBACH. - Nachdem die hessische Landesregierung in der vergangenen Woche weitere Lockerungen beschlossen hat, wird das Alexanderbad am heutigen Mittwoch, 17. Juni, zu den regulären Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr öffnen.

Dabei gelten Abstands- und Hygieneregeln, die in einem Konzept erläutert werden. Das zu beachtende Hygiene- und Zutrittskonzept ist auf der Webseite der Odenwälder Kreisstadt abrufbar und hängt im Alexanderbad aus.

Das Ortstteilbad in Ebersberg bleibt hingegen diesen Sommer geschlossen; ĂĽber die Ă–ffnung des Freibads in Erlenbach wird aktuell noch beraten.

Maximale Personenanzahl Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Alexanderbad aufhalten dürfen, ist aktuell auf 1.000 Personen beschränkt. Die Anzahl der Gäste wird über Chips ermittelt, die beim Betreten ausgegeben werden und beim Verlassen wieder an der Kasse abgegeben werden müssen.

Inhaber einer Dauerkarte haben kein gesondertes Recht auf Einlass. Es gilt in jedem Fall die genannte Personengrenze fĂĽr das Freibad, die in der laufenden Saison auch angepasst werden kann.

Einzel- und Dauerkarten An der Kasse am Alexanderbad werden sowohl Einzeleintrittskarten als auch Dauerkarten verkauft (für Dauerkartenkäufe bitte ein Bild mitbringen). Für die Dauerkarten gilt weiterhin der vergünstigte Preis von 70 Euro für Erwachsene und 30 Euro für Schülerinnen und Schüler.

Bürgerinnen und Bürger, die sich im Frühjahr bereits für den Vorverkauf vormerken haben lassen, ihre Karte aber noch nicht in der TouristikInformation abgeholt haben, können die Dauerkarten auch an der Kasse des Alexanderbads kaufen.

Bereits gekaufte Dauerkarten, die nicht genutzt werden, können am Ende der Badesaison auf die nächste Badesaison übertragen werden. Alternativ ist es möglich, sich die Kosten im Alexanderbad rückerstatten zu lassen.

Regeln beachten Alle Gäste werden gebeten, ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit an den Tag zu legen und auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.

Zu diesem Zweck sind auch im gesamten Freibadgelände Abstandsmarkierungen für Warteschlangen eingezeichnet worden – wie etwa am Kiosk oder im Eingangsbereich.

Zwar wird das Badpersonal im gesamten Bad und im Beckenbereich bei Nicht-Einhaltung der Regeln einschreiten, aber ein unbeschwerter Badebetrieb ist nur möglich, wenn sich alle Besucherinnen und Besucher an die Maßnahmen halten.

Bürgermeister Dr. Peter Traub gibt folgende Hinweise zum Hygiene- und Zugangskonzept für das Alexanderbad während der Corona-Pandemie:

>Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten viele Einrichtungen geschlossen bleiben, um das Infektionsgeschehen und die weitere Entwicklung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus (Covid 19) zu beobachten.

Von der Schließung war auch unser Alexanderbad betroffen. In vielen Bundesländern wurden nun aufgrund der positiven Infektionsentwicklung weitreichende Lockerungen beschlossen.

Ab dem 15. Juni 2020 erlaubt das Land Hessen jetzt auch Schwimmbädern unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder zu öffnen. In enger Abstimmung mit der Stadt Michelstadt wurde ein Konzept für die Öffnung in Corona-Zeiten erstellt.

Um die Infektionsgefahr für den Badebetrieb im Alexanderbad zu minimieren und dadurch die Ausbreitung des Virus einzudämmen, werden mit diesem Hygiene- und Zugangskonzept Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Badegäste und das Badepersonal getroffen.

Infektionsrisiko im Freibad?

Schwimmbäder sind ein öffentlicher Raum – wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungen und Universitäten auch. Sie unterscheiden sich von diesen Institutionen durch das Schwimm- und Badewasser.

Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Viren durch das Chlor sicher abgetötet werden. Damit besteht in Schwimmbädern kein größeres Ansteckungsrisiko als in anderen Einrichtungen auch.

Der Hauptübertragungsweg von Corona-Viren ist die Tröpfcheninfektion. Entweder gelangen die Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen direkt auf die Schleimhaut von Mund, Nase oder Augen einer anderen Person oder Tröpfchen werden über die Hände (seltener über Flächen und dann Hände) auf die Schleimhaut von Mund, Nase oder Augen einer anderen Person gebracht.

Die wichtigsten HygienemaĂźnahmen sind deshalb:

• Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge, mit weggedrehtem Körper)

• Abstandhalten beim Sprechen (> 1,5 Meter)

• regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion

• Vermeidung der Berührung von Mund, Nase und Augen mit ungewaschenen Händen

Eine Mund-Nasen-Bedeckung (Stoffmaske) kann die Tröpfchen-Bildung beim Sprechen reduzieren. Da die Räumlichkeiten im Alexanderbad großzügig geschnitten und gut belüftet sind, besteht bei Einhaltung der Abstandsregeln jedoch nur ein geringes Infektionsrisiko.

Eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht daher auf dem Gelände des Alexanderbads und im Wartebereich nicht.

Zusätzlich werden Hygienemaßnahmen getroffen, um die potenzielle Gefahr für Besucher und Personal weiter zu minimieren.

Kein Badbetreiber kann jedoch den Besuchern die Ansteckungsfreiheit während des Aufenthalts im Bad garantieren. Jeder Badegast hat sich auch auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Gleichwohl muss die Aufsicht das Verhalten der Badegäste beobachten und bei Bedarf einschreiten.

Allgemeine Verhaltensregeln Auch die Besucher müssen durch ihr Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv mindern. Dazu werden klare Verhaltensregeln aufgestellt und am Badeingang, den Sanitärräumen und wichtigen Stellen im Bad durch Hinweisschilder kommuniziert.

• Besucher halten auf dem gesamten Gelände des Alexanderbads die gebotenen Abstandsregeln (mindestens 1,50 m) ein. In engen Räumen und Durchgängen müssen sie warten, bis anwesende Personen sich entfernt haben. Die Abstandregeln gelten auch für das Becken und den Beckenumgang.

• Im gesamten Bad muss auf eine Husten- und Nies-Etikette geachtet werden: Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge, von Personen abwenden.

• Besucher sollen auf eine gründliche Handhygiene achten (Hände häufig und gründlich waschen). Dies gilt vor allem für den Sanitärbereich.

• Vermeidung der Berührung von Mund, Nase und Augen mit ungewaschenen Händen.

• Handtücher, Badeschuhe und sonstige Utensilien müssen von den Besuchern selbst mitgebracht werden. Ein Verleih von Utensilien ist unzulässig.

• Das Badepersonal achtet auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Begrenzung der Besucherzahl

Das Land Hessen begrenzt die gleichzeitig im Bad befindlichen Besucher insoweit, dass im Becken und auf der Liegewiese pro Person 5 m² zur Verfügung stehen müssen.

Damit die Badbesucher eine angemessene Chance erhalten, die geforderten Abstandsregeln einzuhalten, wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher für das Alexanderbad auf zunächst 1.000 Personen begrenzt.

Um diese Regelung zu gewährleisten, werden Chips in entsprechender Zahl am Eingang bereitgestellt. Alle Badbesucher erhalten beim Betreten des Bads einen Chip, der beim Verlassen wieder abgegeben wird.

Ist die festgelegte Anzahl der Besucher erreicht können weitere Besucher erst eingelassen werden, wenn Gäste das Bad verlassen. Diese Regelung beinhaltet explizit auch Inhaber einer Dauerkarte. Die Besucherbegrenzung kann im Verlauf der Badesaison 2020 nach oben oder unten angepasst werden.

Eingangs-/Kassenbereich Im Eingangsbereich geht es darum, den erforderlichen Abstand der Besucher untereinander und auch zum Kassenpersonal sicherzustellen.

Folgende Regelungen mĂĽssen eingehalten werden:

• Am Eingang werden Abstandsmarkierungen auf dem Boden für Warteschlangen aufgebracht.

• Die Kassentheke wird mit einem Schutz aus Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie versehen.

• Zur Zählung der im Bad anwesenden Besucher erhalten alle Badbesucher beim Betreten des Bades einen Chip. Dieser muss beim Verlassen des Bades wieder abgegeben werden. Die Chips werden bei der Abgabe desinfiziert.

• Vor Betreten des Bades sind die aufgestellten Handdesinfektionsgeräte im Eingangsbereich zu benutzen.

• Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.

Umkleide- und Sanitärbereiche In den Umkleide- und Sanitärbereichen müssen die Badbesucher ganz besonders darauf achten, die Abstandsregelungen einzuhalten. Bei Bedarf müssen die Besucher warten, bis anwesende Personen sich entfernt haben.

Es werden folgende MaĂźnahmen getroffen:

• In den Sammelumkleiden dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig befinden, dass pro Person 5 m² zur Verfügung stehen.

• Die Eingangstüren der WC-Bereiche werden geöffnet, damit für die Badbesucher erkennbar ist, ob die Abstandsregeln eingehalten werden können.

• Pissoirs werden gegebenenfalls gesperrt, wenn der Abstand von mindestens 1,50 m nicht eingehalten werden kann.

Becken- und Beckenbereiche

Auch im Beckenbereich und im Wasser gelten die Abstandsregeln. Weiterhin sind folgende Regelungen einzuhalten:

• In den Schwimm- und Badebecken dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig befinden, dass pro Person 5 m² zur Verfügung stehen. Das Badepersonal kann das Becken oder einen Beckenbereich bei Bedarf kurzzeitig sperren.

• Zur Orientierung kann das Badepersonal Schwimmbadleinen einziehen, um den Badegästen eine bessere Orientierung zur Abstandswahrung im Wasser zu geben.

• Das Becken soll nach dem Schwimmen möglichst schnell verlassen werden.

• Menschenansammlungen sollen vermieden werden.

• Auf dem Beckenumgang sollen enge Begegnungen vermieden werden. Es ist die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen zu nutzen.

• Bei Bedarf können Zutrittsbegrenzungen zum Becken notwendig werden. Den Anweisungen des Badepersonals muss Folge geleistet werden.

• An den Durchschreitebecken wird auf die Engstelle hingewiesen. Bei Bedarf müssen die Badbesucher warten, bis ein Durchgang unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich ist.

• Vor der Rutsche werden Abstandsmarkierungen auf dem Boden aufgebracht. Die Rutsche darf nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden.

• Der Wildwasserkanal darf nur von jeweils einer Person gleichzeitig genutzt werden. Den Zugang regelt das Badepersonal. Ein Betreten der Insel am Wildwasserkanal ist nicht gestattet.

Liegewiese / Kiosk / Sportanlagen

Die Besucherzahlbegrenzung ermöglicht eine weiträumige Verteilung der Badbesucher auf der Liegewiese. Die Badegäste müssen darauf achten, genügend Abstand zu halten, damit andere Badegäste noch mit ausreichend Abstand über die Liegewiese laufen können.

• Am Kiosk werden Abstandsmarkierungen auf dem Boden für Warteschlangen aufgebracht.

• Die Kassentheke des Kiosks wird mit einem Schutz aus Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie versehen.

• Tische und Stühle sind so aufzustellen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden. Die Selbstbedienung der Gäste an offenen Getränkespendern bleibt bis auf weiteres unzulässig. Flaschenabgabe ist erlaubt.

• Für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen im Kioskbereich ist die Pächterin verantwortlich.

Besondere Hygienemaßnahmen Schwimmbäder unterliegen auch im Normalbetrieb einem strengen Hygienereglement. Sie werden regelmäßig gründlich gereinigt und es gibt eine große Anzahl an Zwischenreinigungen. Die Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitärbereiche werden zweimal täglich gereinigt und auch desinfiziert.

Hygiene- und Zugangskonzept Alexanderbad (Stand 12.06.2020)

Im Eingangsbereich, am Kiosk sowie an den beiden WC-Anlagen werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Mit Hinweisschildern werden die Badegäste zur Benutzung animiert.

Alle Griffflächen, die von Besuchern berührt werden (z. B. Handläufe an Beckenleitern, Wasserrutschen und Sprunganlagen, Türgriffe), werden in kurzen Intervallen einer Wischdesinfektion durch das Badepersonal unterzogen.

Diese kann zwar keine dauerhafte Keimfreiheit herstellen, aber die durchschnittliche Keimbesiedlung auf den Griffflächen verringern – und damit die Gefahr einer Infektion begrenzen.

Erste-Hilfe-Leistungen Bei Hilfeleistungen soll so früh wie möglich ein Hand- und Gesichtsschutz angelegt werden. Bei der Atemkontrolle soll sich diese auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und Beobachten des Hebens und Senkens des Brustkorbs beschränken.

Die Wiederbelebungsmaßnahmen sollen sich bei Laien und Ersthelfern auf die Herzdruckmassage beschränken. Auf eine Atemspende soll verzichtete werden.

Bei Kindern, die wiederbelebt werden mĂĽssen, spielt die DurchfĂĽhrung der Atemspende eine besondere Rolle. Die Entscheidung zur DurchfĂĽhrung einer Atemspende sollte in diesem Fall im Bewusstsein des potenziellen Infektionsrisikos getroffen werden.

Wir freuen uns, dass wir unser Alexanderbad auch in diesen besonderen Zeiten als Service für unsere Bürgerinnen und Bürger, wie auch für viele weitere Gäste aus Nah und Fern, zur Verfügung stellen können und wünschen allen Badegästen viel Spaß!<