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FDP beantragt Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung in Michelstadt

MICHELSTADT. - Die FDP-Fraktion im Michelstädter Stadtparlament hat den Antrag auf Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung gestellt, um den Bürgerinnen und Bürgern Mehrbelastungen zu ersparen.

„In Michelstadt werden in den nächsten Jahren zahlreiche Straßen einer grundlegenden Sanierung unterzogen. Die Stadt übernimmt, nach der Straßenbeitragssatzung der Stadt Michelstadt vom 25.11.2015 nur einen Anteil der Ausbaukosten.

Bei überwiegend dem Anliegerverkehr dienenden Straßen sind dies lediglich 25%, bei innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen 50% und bei dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienenden Straßen 75% der Ausbaukosten.

Den verbleibenden Anteil übernehmen die Eigentümer und Erbbauberechtigten der anliegenden Grundstücke. Die Bürger werden hierdurch in den nächsten Jahren über Maßen belastet“, sagt FDP-Fraktionsvorsitzender Lutz Hasenzahl.

„Durch die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) durch das >Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung< am Donnerstag, 24. Mai, auf ursprüngliche Initiative der FDP-Landtagsfraktion wurde die Entscheidung, ob und wie eine hessische Kommune Straßenbeiträge erhebt, wieder vollständig in deren Verantwortung und folglich in die der Stadtverordneten gelegt.“

Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gebe Kommunen somit die Möglichkeit, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verzichten.

„Der Erhalt kommunaler Straßen ist Aufgabe der Kommunen. Es ist daher zwingend notwendig, die Finanzierung dieser Aufgabe auf anderem Wege sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollen Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die in erster Linie Einsparpotentiale an anderer Stelle berücksichtigen.“

Der vom Fraktionsvorsitzenden Lutz Hasenzahl unterzeichnete FDP-Antrag hat folgenden Wortlaut:

„Antrag auf Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Andreas Klar,
wir stellen nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung:

„Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat damit, die notwendigen Schritte zur Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Michelstadt in die Wege zu leiten und nach abschließender Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Magistrat wird damit beauftragt, die finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre darzustellen und vorzulegen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Erhalt der kommunalen Infrastruktur zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Begründung:

Durch die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) durch das >Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung< am Donnerstag, 24. Mai 2018, auf ursprüngliche Initiative der FDP Landtagsfraktion wurde die Entscheidung, ob und wie eine hessische Kommune Straßenbeiträge erhebt, wieder vollständig in deren Verantwortung und folglich in die der Stadtverordneten gelegt.

Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gibt Kommunen somit die Möglichkeit, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verzichten.

Der Erhalt kommunaler Straßen ist Aufgabe der Kommunen. Es ist daher zwingend notwendig, die Finanzierung dieser Aufgabe auf anderem Wege sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollen Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die in erster Linie Einsparpotentiale an anderer Stelle berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen:

Diese sind maßgeblich von der Planung grundhafter Sanierungen und deren Fertigstellung abhängig. Nach Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport belaufen sich die Einnahmen aus Straßenbeiträgen für die Stadt Michelstadt innerhalb der letzten drei Jahre auf durchschnittlich 375.000 Euro.

Bei der Berechnung der tatsächlichen zusätzlichen Belastung künftiger Haushalte müssen allerdings die zukünftig nicht mehr entstehenden Verwaltungskosten für die Abrechnung der Straßenbeiträge berücksichtigt werden.

Ebenso ist im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung durch die Verwaltung eine abschließende Rücksprache mit der Kommunalaufsicht zu halten.“