Pflegezentrum Odenwald jetzt auch in Breuberg und Lützelbach
Persönliche Pflegeberatung nach § 37 SGB XI wird ausgebautODENWALDKREIS. - Das Pflegezentrum Odenwald führt im Odenwaldkreis die Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI bei Pflegebedürftigen durch.
Jetzt neu kommt die Pflegeeinrichtung auch in die Stadt Breuberg und die Gemeinde Lützelbach. Ausgenommen ist die Gemeinde Höchst. Das Pflegezentrum Odenwald führt damit in elf Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises diese Pflegeeinsätze durch.
Ab sofort werden in den beiden zusätzlichen Kommunen auch die Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sowie Hauswirtschaft und Betreuung nach dem Pflegeversicherungsgesetz angeboten.
Die Beratungsgespräche nach § 37 des Pflegeversicherungsgesetzes können in der Geschäftsstelle des Pflegezentrums Odenwald am Kreiskrankenhaus in Erbach vereinbart werden. Einfach die Telefonnummer 06062/9408-42 wählen.
Dann kommen Heike Reichert für das Mümlingtal und Saskia Denger für das Gersprenztal vom Pflegezentrum Odenwald zu den pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen nach Hause.
Sie beraten unter anderem über Behandlungs- und Grundpflege, Hauswirtschaftliche Angebote, Betreuungsleistungen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie “Essen auf Rädern”. Informiert wird auch über die stationären Pflegeangebote, wie in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl in Oberzent-Beerfelden.
Der Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Dies geschieht, indem die Pflege durch regelmäßige Besuche begleitet wird.
Die Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst erhalten. Alle Pflegegeldempfänger müssen sich selbst um den Beratungseinsatz kümmern.
Sie werden von der Pflegekasse nicht darauf hingewiesen, dass wieder eine Beratung ansteht. Die Pflegekasse kann bei Nichteinhaltung das Pflegegeld kürzen. Im schlimmsten Fall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden.
Deshalb sollten die Pflegegeldempfänger auf die folgenden Fristen achten:
Pflegegrad 1: Beratungseinsatz nicht vorgeschrieben, 1x pro Halbjahr möglich. Pflegegrad 2 und 3: 1x pro Halbjahr verpflichtend, Fristen 30.06. und 31.12 jährlich. Pflegegrad 4 und 5: 1x pro Vierteljahr verpflichtend, Fristen 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. jährlich.
Als qualifizierte Mitarbeiter nach § 72 SGB XI eines zugelassenen Pflegedienstes führen Saskia Denger für das Gersprenztal und Heike Reichert für das Mümlingtal die Beratungsgespräche beim Pflegezentrum Odenwald durch.
Kontakte
Fragen zu den Leistungen in der ambulanten Alten,- Kranken- und Kinderkrankenpflege können an die Mobile Pflege Erbach/Michelstadt, Elsa-Brändström-Straße 13 in Erbach, Tel. 06062/9408-0;
die Mobile Pflege Gersprenztal, Hochstraße 2 in Reichelsheim, Tel. 06164/54651;
die Mobile Pflege Bad König/Brombachtal, Bahnhofstraße 47 in Bad König, Tel. 06063/58575,
sowie an die Mobile Pflege Oberzent, Krähberger Weg 49 in Beerfelden, Tel. 06068/7599-514 und an die Stationäre Pflegeeinrichtung in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl, Krähberger Weg 49 auch in Beerfelden, Tel. 06068/7599-500 gerichtet werden.