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Odenwaldkreis: Affäre um Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann

Bürgermeister Harald Buschmann steht derzeit im Verdacht der Urkundenfälschung und der Untreue zu Lasten der Stadt Erbach.

Im Erbacher Landratsamt wurden dazu ebenso Unterlagen...

...gesichtet wie aus der Erbacher Stadtverwaltung.

Landrat Frank Matiaske lässt die kommunalrechtliche Selbstanzeige des Erbacher Bürgermeisters derzeit von seinem Rechtsamt in engem Kontakt mit dem Regierungspräsidium prüfen. Fotos: © by –pdh–

Staatsanwaltschaft lässt im Landratsamt Unterlagen des Erbacher Bürgermeisters sichten – Verdacht auf Urkundenfälschung und Untreue

ERBACH / ODENWALDKREIS. - Wie soeben aus der Odenwälder Behörde bekannt wurde, hat die Kriminalpolizei Darmstadt im Auftrag der Darmstädter Staatsanwaltschaft bereits in der vergangen Woche im Landratsamt des Odenwaldkreises in Erbach zahlreiche Unterlagen gesichtet.

Es handelt sich dabei um Dokumente, die der Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann (CDU) vor etwa zwei Wochen im Rahmen einer Selbstanzeige bei der Kommunalaufsicht eingereicht hatte.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hält sich zurzeit sehr bedeckt, was ihre einzelnen Schritte und Maßnahmen betrifft. Zu weiteren Erklärungen war der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, aktuell nicht bereit.

Er dementierte die Maßnahme auf Nachfrage auch nicht. „Wir machen jetzt unsere Arbeit und geben keine Wasserstandsmeldungen ab", sagte Hartmann in einem Telefongespräch.

Hintergrund der Aktion dürften mehrere Strafanzeigen gegen den Bürgermeister sein, in denen Buschmann der Urkundenfälschung und Untreue zu Lasten der Kreisstadt Erbach bezichtigt wird.

Analog zur Landrats-Affäre, die im vergangenen Dezember mit einer Verurteilung des früheren Odenwälder Landrats Dietrich Kübler (ÜWG) zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe vorläufig beendet wurde, hat auch Bürgermeister Buschmann inzwischen eingeräumt, dass bei der Beauftragung einer bestimmten Werbeagentur nicht regelgemäß vorgegangen worden war.

Aufträge waren weit nach Ausführungen von Dienstleistungen erst erstellt und rückdatiert worden. Die Zusammenarbeit mit derselben Werbeagentur, mit der der Ex-Landrat eng und rechtswidrig zusammengearbeitet hatte, wurde auch im Falle Buschmann von zwei Parteien des Erbacher Magistrats hinterfragt und nach ihrer Meinung nur sehr unzureichend durch Buschmann aufgeklärt.

Pikant an beiden Fällen ist, dass die Wahlkämpfe der beiden Politiker von der Agentur medial gestaltet worden waren und danach die Marketing-Aufträge durch beide Funktionsträger stets direkt persönlich und ohne Ausschreibungen oder Alternativanfragen an diese Werbeagentur gegangen sein sollen.