GefÀlschtes Zulassungsdokument bei Rosenbach
Polizei untersagte Weiterfahrt eines KleinlastersROSENBACH. - Am Donnerstag, 15. Februar, kontrollierte eine Streife der Verkehrsinspektion des PolizeiprĂ€sidiums SĂŒdhessen auf der BundesstraĂe 426 beim Breuberger Stadtteil Rosenbach einen Kleinlaster mit osteuropĂ€ischer Zulassung.
Offensichtlich verfĂŒgte der Lkw ĂŒber ein 5-Tonnen-Fahrgestell. Als die Beamten das Zulassungsdokument verlangten, hatte der 35-jĂ€hrige Fahrer plötzlich zwei Zulassungsdokumente in der Hand. Auf beiden Dokumenten war das Kennzeichen, die Fahrgestellnummer und Dokumentennummer identisch.
Auf dem einen Dokument lag die zulÀssige Gesamtmasse bei 3.500 Kologramm und das Leergewicht bei 2.780 Kilogramm, das andere war offensichtlich gefÀlscht, da dort eine falsche Fahrzeugklasse (N 1) mit einer zulÀssigen Gesamtmasse von 7.500 Kilogramm und einem angeblichen Leergewicht von 3740 Kilogramm vermerkt war.
Der Kleinlaster wurde daher leer verwogen um das tatsĂ€chliche Leergewicht zu ermitteln. Obwohl der Tank nur zum Teil gefĂŒllt und kein Beifahrersitz verbaut war, sowie der Fahrer sich beim Wiegen nicht im Fahrzeug befand, betrug das tatsĂ€chliche Leergewicht 3.480 Kilo.
Ein hinzugezogener SachverstĂ€ndiger stellte letztendlich fest, dass das Fahrzeug die Anforderungen der Fahrzeugklasse N 1 nicht erfĂŒllt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Kennzeichen und die original Zulassungsbescheinigung wurden von der Polizei eingezogen und an das zustĂ€ndige Konsulat gesandt.
Das betreffende Fahrzeug muss nun verladen zurĂŒck in das Zulassungsland befördert werden. Der Fahrer wird sich strafrechtlich wegen UrkundenfĂ€lschung zu verantworten haben.
Das Transportunternehmen muss mit einer vermögensabschöpfenden MaĂnahme fĂŒr zwei im Raum stehende TransportauftrĂ€ge rechnen. Zur Sicherung des Verfahrens wurden an Ort und Stelle 2.200 Euro erhoben.