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Erbacher Bauthemen lassen beim Bürgermeister den Blutdruck steigen

Die Schaffung von Parkplätzen für das geplante Hotelprojekt in der Erbacher Südstadt wurde vorerst auf Eis gelegt

ERBACH. - Städtische Bauvorhaben, aber auch solche von privaten Bauherren, die sich außerhalb bestehender Bebauungspläne befinden und somit in den parlamentarischen Gremien der Odenwälder Kreisstadt zu regeln sind, gestalteten sich in den vergangenen Jahren häufig problematisch.

So auch in der jüngsten Sitzung der Erbacher Stadtverordneten als dem Bürgermeister angesichts umfangreicher Debatten „der Blutdruck stieg“ (O-Ton Dr. Peter Traub).

Dabei ging es zunächst um eine städtische Beschlussvorlage, die in Anlehnung an die geplanten Projekte (Hotel am Standort des ehemaligen Möbelhauses Schmitt und Ärztehaus auf dem Areal des früheren Getränkehandels Kauer) ausreichend Parkraum für Hotelgäste und Ärztehausbesucher schaffen sollte.

Weil im unmittelbar angrenzenden Bereich des geplanten Hotels nur etwa 30 Parkplätze geschaffen werden können, wurde nach einer Lösung gesucht, die in Form einer Erweiterung des bereits vorhandenen Parkdecks am Lustgarten umgesetzt werden könnte.

Durch die Erweiterung könnten rund 100 zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, die nicht ausschließlich den Hotelgästen, sondern auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden könnten.

Da die Stadt auf diesem Wege ohne eigene Investitionen zu einer nennenswerten Anzahl zusätzlicher öffentlicher Parkplätze käme, sollte das an das Parkdeck angrenzende Gelände zu einem symbolischen Preis von 1,- Euro/jährlich für die Dauer von 30 Jahren zur Verfügung gestellt werden.

Dabei würde die Zahl der Stellplätze auf dem bisherigen Parkdeck erhalten bleiben und der Stadt würden durch die Parkdeckerweiterung keine eigenen Kosten durch eventuell notwendige bauliche Anpassungen des bisherigen Parkdecks entstehen.

Diese Vorlage hatte zuvor schon im Bauausschuss für heftige Diskussionen gesorgt, weil Mandatsträger die Auffassung vertraten, die Informationen reichten für eine politische Meinungs- und Willensbildung nicht aus. Vielmehr vertrat man die Auffassung der Investor solle eine Bauvoranfrage an die Stadt richten.

Auf dieser Grundlage könne man dann entscheiden. Der Rathauschef zog deshalb seinen Antrag zu Beginn der Parlamentssitzung zurück, weil darüber der Magistrat befinden könne.

Ein weiteres Bauvorhaben betrifft den geplanten Naturkindergarten im Stadtteil Günterfürst. Hier hatte der Magistrat einer Ergänzungssatzung zugestimmt zur Erweiterung des Stadtteils Günterfürst um ein Flurstück am südwestlichen Rand des Ortsteils, das in Richtung Süden an Offenland angrenzt und von drei Seiten durch den Siedlung begrenzt wird: im Norden von einem Wohngrundstück; im Osten von einem Spielplatz; und im Westen von der Straße „Im Schelmenfeld“.

Klaus-Peter Trumpfheller (CDU) berichtete von einer einstimmigen Beschlussempfehlung im Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss. Für die GRÜNEN erläuterte Gudrun Gebhardt, dass ihre Fraktion nicht zustimmen werde.

ÜWG-Fraktionsvorsitzender Michael Gänssle (ÜWG) erklärte, dass diese Vorlage lediglich Baurecht schaffe, keineswegs die Gestaltung des Kindergartens beinhalte.

Für die SPD-Fraktion gab Bernd Pfau eine Stellungnahme ab. Dabei erläuterte er, ursprünglich sei für Günterfürst die Einrichtung eines Naturkindergartens etwa durch Aufstellung eines Bauwagens mit (Vererdungs)Toilette vorgesehen gewesen.

Im Zuge des Verfahrens habe sich allerdings ergeben, dass aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges Sanitär-und Toilettenanlagen an die Kanalisation anzuschließen sind. Das sei vermutlich ursächlich für die jetzige Planung.

Entscheidungsgegenstand sei hier lediglich die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach Baugesetzbuch sowie deren Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Damit wird das vorherige landwirtschaftliche Gebiet zum Baugebiet für einen Naturkindergarten Günterfürst.

Damit könne ein Kindergarten gebaut werden, der in den Zusammenhang bebauter Ortsteile passe. Dem stimme die SPD zu.

Gegen eine ursprüngliche Planung mit Bauwagen und Toilettenanlage bestünden auch aufgrund der im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen Ausgaben keine Bedenken (Budget 180.000 Euro, davon 40.000 Euro Fördermittel).

Eine jetzt im Raum stehende Planung sei bisher nicht Gegenstand im Parlament gewesen, und sei mit den gegebenen Mitteln nicht zu leisten. Auch seien wesentliche Punkte wie Nachbarschaft, Verkehrsanbindung etc. bisher nicht berücksichtigt.

„Aus unserer Sicht müsste diese Investition Gegenstand einer Kindergartengesamtplanung der Kreisstadt sein, die auf den demografischen Entwicklungen der Jugendhilfeplanung begründet sein sollte. Ebenso sollte die Kindergartenfachplanung des Odenwaldkreises hinzugezogen werden.

Wir regen an, dass dies bei der gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Finanzausschuss und Sozialausschuss im November berücksichtigt wird.“

Für die Fraktion für Stadtentwicklung fragte deren Vorsitzender Andreas Wagner wie die Umwidmung der landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland vonstatten gehe und wie deren wirtschaftliche Auswirkung aussehe.

Stadtbaumeister Jens Maurer informierte, dass die Stadtverwaltung seit Januar 2023 in Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft sei. Man werde die Fläche nicht für den Bodenrichtwert einer landwirtschaftlichen Fläche von 1,20 Euro pro Quadratmeter, sondern für 40 Euro pro Quadratmeter erwerben.

Die Umwidmung zu Bauland erfolge über eine vereinfachte Umlegung. Die vereinfachte Umlegung werde der Stadtverordnetenversammlung als Beschlussvorlage vorgelegt.

GRÜNEN-Fraktionsvorsitzende Christa Weyrauch beantragte den Sachverhalt vor Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zur Vorberatung in den Sozialausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, was bei nur fünf Ja-Stimmen bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt wurde.

Der Ergänzungssatzung „Naturkindergarten – Günterfürst“ stimmten schlussendlich 19 Mandatsträger bei einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen zu. Die Fraktion der GRÜNEN nahm an der Abstimmung nicht teil.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf einen Bauantrag eines Privatmannes auf einem landwirtschaftlich genutzten Gelände im Stadtteil Schönnen. Dazu ist ebenfalls einr Ergänzungssatzung erforderlich.

Für die GRÜNEN bat Fraktionsvorsitzende Christa Weyrauch darum, ihre Frage aus dem Bauausschuss zu beantworten, wonach die betroffene Fläche vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung diene und somit nicht bebaut werden dürfe.

Stadtbaumeister Maurer verwies auf ein entsprechendes Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt, wonach die Vorranggebiete für die Landwirtschaft die neue Verordnung nicht betreffen.

Der entsprechenden Verwaltungsvorlasge stimmten schließlich 19 Stadtverordnete zu, bei drei Enthaltungen und drei Gegenstimmen aus der Fraktion der GRÜNEN.