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Windpark Etzean: Die Bürgerinitiativen Gegenwind sehen Befürchtungen bestätigt

Im Waldgelände des FDP-Politikers Graf Luis zu Erbach-Fürstenau sind aktuell fünf Windräder in der Gemarkung des Beerfeldener Stadtteils Etzean mit einer Höhe von jeweils 229,5 Metern beantragt

ODENWALDKREIS / BEERFELDEN. - „Ungebremst geht die Landschaftszerstörung mitten im UNESCO Naturpark Odenwald voran. Gerade sind beim Regierungspräsidium in Darmstadt Bauanträge für fünf Windräder in der Gemarkung des Beerfeldener Stadtteils Etzean gestellt worden“, teilen die Bürgerinitiativen (BI) Gegenwind Beerfelden-Rothenberg in einer Presseerklärung mit.

Bei den beantragten Windkraftanlagen handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E141 des Herstellers Enercon mit einer bisher noch nicht dagewesen Gesamthöhe von 229,5 Metern und einer angegebenen Nennleistung von 4,2 MW, „sofern ausreichend Wind weht“.

Eine ganzjährige Messung der Windstärke sei bisher nicht erfolgt, weshalb nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Nennleistung im Windpark Etzean im windschwachen Odenwald annähernd erreicht wird. Offenbar beziehe man sich auf die seither immer wieder unzutreffende Prognose, die bei der Genehmigungsbehörde im Regierungspräsidium anerkannt werde.

„Der Zusammenhang zwischen Windgeschwindigkeit und Leistung für eine Windkraftanlage folgt physikalischen Gesetzen und finden sich in der natürlichen Wirklichkeit des windschwachen Odenwaldes selten bestätigt.“

So habe zum Beispiel die Strombörse in Leipzig eine Analyse der vorliegenden Daten ausgewertet, aus denen hervorgehe, dass im Zeitraum von Juli 2012 bis Juni 2013 die tatsächliche mittlere Leistung von Windkraftanlagen in Deutschland nur 16% und in Baden-Württemberg sogar nur 5% der installierten Nennleistung entspreche.

„Natürlich sind die Windkraftanlagen bei Etzean wieder mitten im Wald und ohne Rücksicht auf die Aspekte des Artenschutzes im Lebensraum von Schwarzstörchen zur Genehmigung angemeldet“, stellt Andreas Krauch von der BI Gegenwind Beerfelden-Rothenberg fest.

„Die Höhe von 229,5 m übertrifft alle bisher im Odenwald errichteten Rotoren und lässt auch das Greiner Eck bei Langenthal, Kahlberg bei Gras-Ellenbach und Stiillfüssel bei Wald-Michelbach in seiner alles überragenden Höhe hinter sich zurück.

Bei der bevorstehenden Landschaftszerstörung des Bergrückens bei Beerfelden entstehen kein Arbeitsplatz und kein wirtschaftlicher Nutzen für die Bevölkerung und die Kommunen.“

Die Bürgerinitiative sei unverzüglich aktiv geworden und habe Akteneinsicht bei der Genehmigungsbehörde des Regierungspräsidiums beantragt. „Sie wird das Verfahren mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dem Ziel der Verhinderung der Baumaßnahme begleiten. Die Akteure der Bürgerinitiative wissen sehr wohl, dass die Gesetzgebung und die angepasste Rechtsprechung dem Bürgerwillen entgegenstehen und die Verdrossenheit der Menschen verstärken werden.“

Wie jedermann habe erkennen können, „standen die Windräder auf dem benachbarten Geisberg tagelang still“. Stattdessen sei nach dem physikalischen Prinzip Strom aus den Kohlekraftwerken und möglicherweise aus den Kernkraftwerken der benachbarten Regionen ins Netz der Stromverteiler gekommen.

„Der Windpark Hainhaus lässt in einer aktuellen Pressemitteilung verlauten, dass die von der Gemeinde Lützelbach und der kommunalen Odenwald-Regional-Gesellschaft und von der Energie-Genossenschaft Odenwald (EGO) in Erbach getragene Windenergieanlage für das Wirtschaftsjahr 2016 durch die auch in 2016 wie in den Vorjahren schwachen Windverhältnissen und einen aus Umfinanzierung aufgrund von Bilanzierungsrichtlinien resultierenden Jahresverlust mit einer deutlichen Höhe von 320.000 Euro abschließt.“ Sie dazu FACT-Bericht unter: )

Damit steigt das bis Ende 2016 aufgelaufene Gesamtdefizit auf rund 800.000 Euro, was die Betreibergesellschaft des Gemeinschaftsunternehmens nach wie vor in einer angespannten Lage verharren lässt. „Woraus sich die positive Betrachtung der Zukunft für den Windpark Hainhaus bei den Betreibern speist, bleibt der Bürgerinitiative ein Rätsel.“

Ausgehend von diesen Erkenntnissen fordert die Bürgerinitiative eine ganzjährige Windmessung. Mit Inkrafttreten des ersten Energieeinspeisungsgesetzes im Jahr 2000 wurde allen Windkraftanlagen die EEG-Vergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren zugesichert.

„Mit dieser Umlage zahlen Privathaushalte und Unternehmen den Umbau der Energieversorgung auf grünen Strom aus Windrädern, Solarfeldern und Biomasseanlagen, egal woher bei Windstille der Strom von Kohlekraftwerken und Kernkraftwerken kommt.“

Mit dem Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums fallen zum 31. Dezember des Jahres 2020 erstmals Anlagen aus der EEG-Vergütung heraus. Das setze sich in den folgenden Jahren fort. „Da die Marktpreise durch die Anlagenbetreiber nicht beeinflusst werden können, ist es für den Betreiber nur möglich, den Anreiz zum Weiterbetrieb zu erhöhen, indem die Kosten gesenkt werden, wozu auch die Pachtverträge zählen“.

Abschließend sei festzustellen, dass zu den aktuellen Marktkonditionen für die Mehrzahl von Alt-Windenergieanlagen ohne EEG-Förderung kein rentabler Weiterbetrieb nach 2020 möglich sei „Was danach an Konkursen und Rückbauforderungen diskutiert wird, bleibt abzuwarten.“

Die Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg sieht in dem jetzt beantragten Windparkvorhaben bei Etzean „ein unsinniges Unterfangen und historisches Vergehen an der Landschaft“.

Daher werde sie ihren Widerstand verschärfen und die Informationen an die Bevölkerung weitergeben, „die seither weder von dem Betreiber, noch von der Genehmigungsbehörde beim RP und von den politischen Gremien ausreichend gegeben wurden“.