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PrĂ€dikat Geopark contra WindmĂŒhlen

ODENWALD. - Das UNESCO-PrĂ€dikat „Global Geopark“ stehe der Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) klar entgegen. Das hat die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO) erneut hervorgehoben. Dass es sich bei dem Geopark nicht um ein „Schutzgebiet“ handele, sei fĂŒr seine BerĂŒcksichtigung als öffentlicher Belang in der Regionalplanung unerheblich.

Das Ziel, das PrĂ€dikat zu bewahren, sei deshalb ein öffentlicher Belang, weil daran ein weltweites Interesse bestehe. Es handele sich, wie es der BergstrĂ€ĂŸer Landrat Christian Engelhardt im FrĂŒhjahr 2016 ausgefĂŒhrt habe, um eine Region, die mit einzigartigen Landschaften gesegnet sei und sich zu einem weltumspannenden Netz zĂ€hlen dĂŒrfe, dem 120 Geoparks aus 33 LĂ€ndern angehörten. „Diese WertschĂ€tzung ist ĂŒberwĂ€ltigend“, so Engelhardt seinerzeit.

Die Installation des „Global Geoparks“ habe folgerichtig unter internationaler Beteiligung stattgefunden. Dass auch die regionale Prominenz, nicht zuletzt der hessische MinisterprĂ€sident Bouffier und die Bundesministerin Prof. Maria BĂ€umer mitwirkten, spreche fĂŒr sich. Alleine aufgrund dessen eröffne sich kein Raum fĂŒr Ansinnen, das PrĂ€dikat nun „weichzuspĂŒlen“.

Genau dies versuche das RegierungsprĂ€sidium Darmstadt, indem es behaupte, ein Geopark stĂŒnde, weil kein Schutzgebiet, der Windenergienutzung nicht entgegen.** Das sei, so die SGO, aber nur ein Ablenkungsmanöver. Denn wesentlich sei, dass der Erhalt des PrĂ€dikates im ökonomischen und ökologischen Allgemeininteresse liege, das von Gesetzes* wegen nicht gefĂ€hrdet werden dĂŒrfe.

In Dresden habe sich am Beispiel „WaldschlĂ¶ĂŸchenbrĂŒcke“ gezeigt, wie schnell ein UNESCO-PrĂ€dikat wieder „kassiert“ werde, wenn die GrĂŒnde hierfĂŒr wegfielen.

*) Vorhaben im Außenbereich, auch WindrĂ€der, sind nur zulĂ€ssig, wenn dem keine öffentlichen Belange entgegenstehen, §35 Abs.1 Satz 1 BauGB

**) Genehmigung WKA Vielbrunn Felgenwald v. 05.12.2016