Landgericht: Odenwälder Standortmarketing-Affäre die Zweite
Der Odenwälder Ex-Landrat Dietrich Kübler (71, ÜWG, Hüttenthal) steht ab Donnerstag, 13. Januar, wegen der Standortmarketing-Affaire erneut vor Gericht, muss sich in der Berufungsverhandlung vor der 8. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verantwortenODENWALDKREIS / DARMSTADT. - „Bescheißen darf man nicht, und hier wurde beschissen“, konstatierte Strafrichter Helmut Schmied in seiner Urteilsbegründung am 20. Dezember 2017 gegen den früheren Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (71, ÜWG, Hüttenthal).
Damals war Kübler in der sogenannten Standortmarketingaffäre nach zwölf Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Michelstadt zu einer siebenmonatigen Haft auf Bewährung und 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Schöffengericht: Der Untreue schuldig gemacht
Richter Helmut Schmied und zwei Schöffen hatten es als erwiesen angesehen, dass sich Kübler der Untreue in Höhe von rund 100.000 Euro zu Lasten des Odenwaldkreises schuldig gemacht habe.
Ab Donnerstag, 13. Januar dieses Jahres, und damit mehr als vier Jahre später, steht Dietrich Kübler nun erneut wegen dieser Standortmarketing-Affäre vor Gericht. Sowohl er als auch die zuständige Staatsanwältin Brigitte Lehmann beanspruchen nach der erstinstanzlichen Verurteilung des früheren Kreispolitikers das Rechtsmittel der Berufung.
Zuvor saß der frühere Landrat des Odenwaldkreises vom 6. Juli 2017 bis 20. Dezember 2017 bei 12 Sitzungsterminen vor dem Amtsgericht Michelstadt auf der Anklagebank weil er sich nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt der Untreue im Amt schuldig gemacht habe.
Eigenen Wahlkampfmanager rechtswidrig bevorzugt
Der Anklage zufolge hatte er während seiner Amtszeit (2009 bis 2015) die Agentur Lebensform seines Wahlkampfmanagers und Nachbarn Johannes Kessel rechtswidrig bevorzugt und dem Erbacher Werbeunternehmen einen mit EU-Geldern geförderten Großauftrag in Höhe von rund 276.000 Euro übertragen.
Dabei hatte Kübler u.a. auch vier Warnschreiben des Rechtsamtes beim Odenwaldkreis, bei denen die drohenden Risiken aufgezeigt worden waren, missachtet und diese auch dem Kreisausschuss vorenthalten. Den Großauftrag hatte er anschließend seinem Nachbarn telefonisch übermittelt, ohne dass dieser später bereit war, einen entsprechenden schriftlichen Vertrag zu unterzeichnen.
Wegen schwerer Vergabefehler wurden dann rund 100.000 Euro der ursprünglich bewilligten Fördergelder durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) nicht ausgezahlt.
Verteidiger Küblers hatten auf Freispruch plädiert
Staatsanwältin Brigitte Lehmann hatte zum Ende des Strafprozesses wegen Untreue im Amt, hilfsweise wegen Untreue durch Unterlassen und einem für den Odenwaldkreis entstandenen Nominalschaden von rund 70.000 Euro und weiterer rund 30.000 Euro nicht näher zu definierender Verluste acht Monate Haft und 30.000 Euro Geldstrafe gefordert, die beiden Verteidiger Küblers, Andrea Combé und Georg Dürig, auf Freispruch plädiert.
Sowohl Staatsanwältin Brigitte Lehmann, die die Anklage vertrat, als auch Dietrich Kübler selbst waren nach dem Urteil in Berufung gegangen.
Zunächst zwölf Hauptverhandlungstermine bis 30. März
Die 8. Kleine Strafkammer des Landgerichts Darmstadt hat im Herbst vergangenen Jahres zunächst zwölf Verhandlungstage bis 30. März dieses Jahres angesetzt (siehe FACT Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
Folgetermine der Hauptverhandlung sind wie folgt vorläufig festgesetzt auf: 19. und 26. Januar, 2., 9., 16. und 23. Februar, 2., 9., 16., 23. und 30. März 2022, jeweils ab 9 Uhr.