Naturschutzbehörde weist Kritik von UmweltverbĂ€nden zurĂŒck
Bischoff: Abholzung an MĂŒmling-Ufer nicht folgenlos gebliebenODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Klaus E. Bischoff, der Leiter der im Landratsamt angesiedelten Unteren Naturschutzbehörde, hat Kritik am Vorgehen seiner Behörde im Zusammenhang mit dem Bau eines Rewe-Marktes in Michelstadt scharf zurĂŒckgewiesen.
âDavon, dass wir die von uns nicht genehmigte Abholzung von Ufergehölz billigen wĂŒrden, kann keine Rede seinâ, sagt Bischoff auf VorwĂŒrfe der OdenwĂ€lder Kreis-Gliederungen des Bundes fĂŒr Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Naturschutzbunds (Nabu).
Ende vergangenen Jahres war bei den Bauarbeiten fĂŒr den neuen Markt eine rund 1.350 Quadratmeter groĂe, am Ufer der MĂŒmling gelegene FlĂ€che, ein vorwiegend aus Erlen bestehender Auenwald, unrechtmĂ€Ăig gerodet worden.
BUND und Nabu werfen der Unteren Naturschutzbehörde in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung UntĂ€tigkeit vor. âDas Gegenteil ist der Fallâ, sagt Bischoff.
âNachdem wir von dem Vorgang erfahren haben, sind wir sofort eingeschritten, haben den Schaden in Augenschein genommen und dem Bauherrn zur Auflage gemacht, das Ufer wieder zu bepflanzen. Eine geĂ€nderte Genehmigung mit entsprechenden Verpflichtungen zur Wiederanpflanzung liegt bereits vor. Deren Einhaltung wird von uns strikt kontrolliert.â
Dem Bauherrn war in der Baugenehmigung fĂŒr den Rewe-Markt genehmigt worden, in die GehölzbestĂ€nde auf seinem GrundstĂŒck einzugreifen. âDer Eingriff ist leider etwas gröĂer ausgefallen als genehmigt und notwendigâ, so Bischoff. âWer letztlich durch persönliches schuldhaftes Handeln dafĂŒr verantwortlich gemacht werden kann, ist nicht zweifelsfrei festzustellen.â
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wie es BUND und Nabu fordern, hat Bischoff zufolge deshalb keine Aussicht auf Erfolg. âWir haben alle Möglichkeiten geprĂŒft, uns aber dagegen entschieden. Auch wenn dem BUND die Einsicht in die Besonderheiten eines solchen Verfahrens fehlt, die Erfolgsaussichten bleiben verschwindend gering und der erforderliche Aufwand ist nicht zu verantworten.â
FĂŒr die Untere Naturschutzbehörde zĂ€hle, dass der Bauherr das Ufer wieder bepflanzen mĂŒsse und âdass der tatsĂ€chliche Schaden fĂŒr die Natur an dieser Stelle deutlich minimiert werden konnteâ.