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Naturschutzbehörde weist Kritik von UmweltverbĂ€nden zurĂŒck

Bischoff: Abholzung an MĂŒmling-Ufer nicht folgenlos geblieben

ODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Klaus E. Bischoff, der Leiter der im Landratsamt angesiedelten Unteren Naturschutzbehörde, hat Kritik am Vorgehen seiner Behörde im Zusammenhang mit dem Bau eines Rewe-Marktes in Michelstadt scharf zurĂŒckgewiesen.

„Davon, dass wir die von uns nicht genehmigte Abholzung von Ufergehölz billigen wĂŒrden, kann keine Rede sein“, sagt Bischoff auf VorwĂŒrfe der OdenwĂ€lder Kreis-Gliederungen des Bundes fĂŒr Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Naturschutzbunds (Nabu).

Ende vergangenen Jahres war bei den Bauarbeiten fĂŒr den neuen Markt eine rund 1.350 Quadratmeter große, am Ufer der MĂŒmling gelegene FlĂ€che, ein vorwiegend aus Erlen bestehender Auenwald, unrechtmĂ€ĂŸig gerodet worden.

BUND und Nabu werfen der Unteren Naturschutzbehörde in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung UntĂ€tigkeit vor. „Das Gegenteil ist der Fall“, sagt Bischoff.

„Nachdem wir von dem Vorgang erfahren haben, sind wir sofort eingeschritten, haben den Schaden in Augenschein genommen und dem Bauherrn zur Auflage gemacht, das Ufer wieder zu bepflanzen. Eine geĂ€nderte Genehmigung mit entsprechenden Verpflichtungen zur Wiederanpflanzung liegt bereits vor. Deren Einhaltung wird von uns strikt kontrolliert.“

Dem Bauherrn war in der Baugenehmigung fĂŒr den Rewe-Markt genehmigt worden, in die GehölzbestĂ€nde auf seinem GrundstĂŒck einzugreifen. „Der Eingriff ist leider etwas grĂ¶ĂŸer ausgefallen als genehmigt und notwendig“, so Bischoff. „Wer letztlich durch persönliches schuldhaftes Handeln dafĂŒr verantwortlich gemacht werden kann, ist nicht zweifelsfrei festzustellen.“

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wie es BUND und Nabu fordern, hat Bischoff zufolge deshalb keine Aussicht auf Erfolg. „Wir haben alle Möglichkeiten geprĂŒft, uns aber dagegen entschieden. Auch wenn dem BUND die Einsicht in die Besonderheiten eines solchen Verfahrens fehlt, die Erfolgsaussichten bleiben verschwindend gering und der erforderliche Aufwand ist nicht zu verantworten.“

FĂŒr die Untere Naturschutzbehörde zĂ€hle, dass der Bauherr das Ufer wieder bepflanzen mĂŒsse und „dass der tatsĂ€chliche Schaden fĂŒr die Natur an dieser Stelle deutlich minimiert werden konnte“.