Wie man (Obst-)BĂ€ume vor dem Biber schĂŒtzt
Landratsamt gibt Tipps zu einfach anzubringender VorrichtungODENWALDKREIS. - Der Biber ist im Odenwaldkreis heutzutage wieder in beinahe jeder Kommune ansÀssig.
Er trÀgt durch seine BauaktivitÀten zur Erhöhung der BiodiversitÀt und der Schaffung neuer LebensrÀume bei. Er lÀsst sich vom Menschen relativ wenig stören und baut deshalb auch nah an Siedlungen,
StraĂen oder landwirtschaftlich genutzten FlĂ€chen. Genau dort können seine BauaktivitĂ€ten und die daraus resultierenden Folgen, etwa eine Ăberschwemmung von umliegendem GelĂ€nde oder FraĂ und FĂ€llung von Gehölzen, allerdings zu Konflikten mit der Bevölkerung fĂŒhren.
(Obst-) BÀume in der NÀhe von GewÀssern, in welchen ein Biber vorkommt, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt angenagt oder gefÀllt zu werden.
Allerdings lassen sich die eigenen BĂ€ume kostengĂŒnstig und mit wenig Aufwand effektiv schĂŒtzen, wie der Fachbereich Landschaftspflege in der zustĂ€ndigen Abteilung des Landratsamts betont.
Dazu reicht es bereits aus, ein Drahtgitter (beispielsweise ein Sechseckgeflecht) als Verbissschutz um den Stamm herum anzubringen, sodass der Biber den Baum nicht annagen kann.
Da der Biber allerdings in der Lage ist, das Drahtgitter hochzuschieben um an den Stamm zu gelangen, sollte man dieses zusĂ€tzlich mit Zeltheringen oder Ăhnlichem im Boden verankern.
Besonders bei jungen BÀumen ist darauf zu achten, dass man einen gewissen Abstand zum Stamm einhÀlt, da ein Baumstamm nicht in die Höhe wÀchst, sondern auch dicker wird. So wird vermieden, dass das Drahtgeflecht in den Baum einwÀchst.
Aus dem gleichen Grund ist es erforderlich, den Verbissschutz ab einer gewissen Baumdicke zu lockern. Man sollte allerdings nur wertvolle und noch nicht geschĂ€lte BĂ€ume schĂŒtzen und bereits gefĂ€llte BĂ€ume liegen lassen.
Dem Biber bleibt somit noch Nahrung und das Baumaterial. Dann klappt es auch mit einem möglichst konfliktfreien Zusammenleben von Mensch und Biber.
Alle sonstigen MaĂnahmen in Zusammenhang mit den Auswirkungen von BiberaktivitĂ€ten sind ausnahmslos in Zusammenarbeit mit den zustĂ€ndigen Behörden umzusetzen.
Da der Biber streng geschĂŒtzt ist, drohen u.a. bei Zerstörung seiner Fortpflanzungs- und RuhestĂ€tten hohe BuĂgelder.
Entstehen Konflikte, wenden sich Betroffene zuerst an die Untere Naturschutzbehörde (AbteilungUntereNaturschutzbehoerde(at)odenwaldkreis.de) und die zustÀndigen Bibermanager der Landesbetriebe HessenForst und der RegierungsprÀsidien.
Hier werden gemeinsam einzelfallspezifische Lösungen gesucht. Die entsprechende Mailadresse beim RegierungsprÀsidium Darmstadt lautet naturschutz-schutzgebiete(at)rpda.hessen.de.
Der Ansprechpartner im Forstamt Michelstadt hat die Adresse lukas.acker(at)forst.hessen.de, das Forstamt Beerfelden ist per E-Mail unter ForstamtBeerfelden(at)forst.hessen.de zu erreichen.