Gesundheitsamt verschickt Dokumente an genesene Personen
Nach Corona-Erkrankung nur eine Impfung nötig + + + Genesenennachweis dient als BestätigungODENWALDKREIS / ERBACH. - Das Gesundheitsamt des Odenwaldkreises hat allen Bürgerinnen und Bürgern, die von einer Corona-Erkrankung genesen sind, einen offiziellen Nachweis darüber per Post zugesendet.
In einem ersten Schritt wurden die Personen angeschrieben, die zwischen dem 20. Oktober 2020 und dem 30. April 2021 mittels eines PCR-Tests (Nukleinsäurenachweis) positiv auf das Virus getestet worden waren.
Sie können das Dokument beispielweise nutzen, einen Schnelltest zu umgehen, der von nicht genesenen Personen gefordert wird (unter anderem bei dem Besuch der Innen-Gastronomie).
Der Nachweis wird 28 Tage nach dem PCR-Test gültig und hat eine Laufzeit von sechs Monaten, ebenfalls gerechnet ab dem Tag des positiven Tests.
In einem zweiten Schritt erhielten alle Odenwälderinnen und Odenwälder einen offiziellen Nachweis über ihre Infektion – auch wenn sie schon länger als sechs Monate zurückliegt und dementsprechend nicht mehr von einem Test entbindet.
Viele, die diese Schreiben bekommen haben, fragen nach dem Sinn dahinter. Das Gesundheitsamt hat dafür die Erklärung: Wer bereits positiv auf Corona getestet worden war, benötig nur eine Impfung – unabhängig vom Impfstoff.
Um trotzdem einen vollständigen Schutz nachweisen zu können ist bei diesen Personen daher neben der im Impfausweis eingetragenen Impfung eine Bescheinigung über die Erkrankung nötig.
Dieses Dokument hat das Gesundheitsamt daher allen zugeschickt, deren Erkrankung in der Behörde dokumentiert worden ist, auch wenn die Gültigkeit als Genesenennachweis bereits verstrichen ist.
In Zukunft wird das Gesundheitsamt alle 14 Tage einen entsprechenden Versand vornehmen, um alle, die an Corona erkrankt waren mit den entsprechenden Nachweisen zu versorgen.
Da das Dokument wie bereits beschrieben erst 28 Tage nach dem positiven Testergebnis gültig wird, verliert durch diesen Versandturnus keine Personen eine Nachweis-Tag.
Wer seinen Nachweis verliert und einen neuen benötig, muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Dadurch soll ein Missbrauch der Dokumente verhindert werden. Entsprechende Vordrucke hat das Gesundheitsamt entwickelt. Betroffene können sich an Corona-Hotline unter der Telefonnummer 06062 70-1200 wenden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, aus den Listen für den Nachweis-Versand alle bereits verstorbenen Bürgerinnen und Bürger zu streichen und die Angehörigen nicht mit einem entsprechenden Brief zu belasten.
Es kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden, dass auch an Tote noch ein Brief versendet wird. Das Gesundheitsamt bittet die Angehörigen in solchen Fällen im Entschuldigung.