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Erbacher Südstadtprojekt vom Parlament einstimmig „beerdigt“

Rechtsunwirksame Erklärung von Bürgermeister Dr. Peter Traub durch die Stadtverordnetenversammlung korrigiert und den Kaufvertrag mit dem vermögenslosen Projektierer endgültig aufgelöst

ERBACH. - Bei einer Enthaltung einstimmig nahm das Erbacher Stadtparlament in einer Sondersitzung am Freitag, 26. Juli, BĂĽrgermeister Dr. Peter Traub die Entscheidung aus der Hand das von ihm vor zwei Jahren initiierte windige Erbacher SĂĽdstadtprojekt endgĂĽltig selbst, und das allerdings rechtsunwirksam zu beendigen.

Das „Aus“ für das zuvor schon stark eingedampfte Projekt mit zuletzt nur noch einem 100-Zimmer-Hotel wie einem Ärztehaus stand praktisch bereits Mitte Februar dieses Jahres fest (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Zu diesem Zeitpunkt legte der Projektierer in einer eidesstattlichen Erklärung offen, er sei ein vermögensloser Rentner und die von ihm getätigten, fĂĽr das Projekt erforderlichen GrundstĂĽckskäufe von der Stadt und einem frĂĽheren Getränkehändler in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro seien finanziert. Er habe allerdings erst Zugriff auf die Gelder, sobald die Baugenehmigungen vorlägen. 

Bürgermeister versicherte: „Das Hotel kommt!“

Während alle Beteiligten just zu diesem Zeitpunkt hellhörig wurden und das Projekt als gescheitert ansahen, versicherte der Bürgermeister noch immer gebetsmühlenartig: „Das Hotel kommt!“

In der Folge musste sich dann allerdings auch Peter Traub der Realität beugen und gab schließlich am 28. Juni 2024 folgende Erklärung gegenüber dem testierenden Notar des Kaufvertrags vom 23. August 2022 sowie dessen Ergänzung vom 25. Dezember 2023 ab: „hiermit erkläre ich für die Stadt Erbach, dass die aufschiebende Bedingung in den Verträgen … eingetreten ist ...“

Erbacher Rathauschef unterschreibt Erklärung im eigenen Namen alleine

Sowohl das Schreiben des Rathauschefs vom 28.06.2024, als auch ein aktueller Entwurf eines weiteren Schreibens, das am 29. Juli 2024 dem Notar ĂĽbermittelt werden sollte, tragen ausschlieĂźlich die Unterschrift des BĂĽrgermeisters.

Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vertritt der Magistrat die Stadt, wobei Erklärungen vom Bürgermeister abgegeben werden. Diese sind jedoch – sofern für die Stadt verpflichtend – nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister und einem weiteren Magistratsmitglied unterzeichnet sind.

Vorliegend hat jedoch lediglich der Bürgermeister im eigenen Namen und nicht im Namen des Magistrats für die Stadt erklärt, dass die Stadt Erbach die vereinbarten baurechtlichen Grundlagen geschaffen hat.

Erklärung von Bürgermeister Dr. Peter Traub wirkungslos

Somit wurde die Erklärung des Bürgermeisters gegenüber dem Notar vom 28.06.2024 nicht wirksam abgegeben. Folge ist, dass der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, da der Bedingungseintritt – weil nicht ordnungsgemäß – nicht fristgerecht erklärt wurde.

Der vermögenslose Projektierer als Vertragspartner der Stadt Erbach hat am 30.06.2024 gegenüber dem Notar erklärt, die aufschiebenden Bedingungen seien „nicht erledigt“, und erklärte seinerseits den Vertragsrücktritt.

Inwieweit Bürgermeister Dr. Peter Traub mit seiner wirkungslosen Erklärung vom 28. Juni dieses Jahres der Stadt, die Vertragsauflösungskosten betreffend, Schaden zugefügt hat, bedarf noch der juristischen Klärung.

Stadtparlament korrigiert einmĂĽtig Traubs Fehler

Mit der Erklärung des Vertragsrücktritts aufgrund angeblich „nicht erledigter aufschiebender Bedingungen“ brachte der Projektierer seinerseits jedoch deutlich zum Ausdruck, dass er kein Interesse mehr am Abschluss des Kaufvertrags mit der Stadt Erbach hat.

So folgte denn die Stadtverordnetenversammlung bei einer Enthaltung einstimmig dem gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen von GRÜNEN und SPD mit der Beauftragung des Magistrats dem Notar folgende Erklärung abzugeben:

  1. Der Kaufvertrag zwischen der Stadt Erbach und Herrn … Lenham (Name von der Redaktion geändert) vom 23.08.2022 … ist mangels wirksamer Erklärung über den Bedingungseintritt nicht zustande gekommen.

  2. Der Kaufvertrag zwischen der Stadt Erbach und Herrn … Lenham (Name geändert, s.o.) vom 23.08.2022 … und die Ergänzung vom 25.12.2023 … soll nicht vollzogen werden.

  3. Vorsorglich akzeptiert die Stadt Erbach – ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht – den Vertragsrücktritt von Herrn Lenham (Name geändert, s.o.).

Da blieb dem Bürgermeister nur noch die ebenso kurze wie klare Aussage: „Ich bin einverstanden.“