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Odenwaldkoalition: Kostenloses Hessenticket für alle „Fahrschüler“

Die Odenwaldkoalition aus SPD, ÜWG und FDP beantragt durch die generelle Ausgabe des Schülertickets Hessen an alle berechtigten Schülerinnen und Schüler deren Mobilität hessenweit ...

... kostenlos zu sichern und damit die Motivation zur Nutzung des ÖPNV-Angebots deutlich unabhängig davon, welche Schule sie tatsächlich besuchen, zu erhöhen. Fotos: Dr. Michael Hüttenberger

Die Odenwaldkoalition aus SPD, ÜWG und FDP will mehr Pragmatismus und weniger Bürokratie bei der Schülerbeförderung

ODENWALDKREIS. - Nach § 161 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz (HSchG) haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, „wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule sowie zwischen Wohnung oder Schule und einem sonstigen Ort, an dem regelmäßig lehrplanmäßiger Unterricht erteilt wird, für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt.“

Dies begründet lt. § 161 Abs. 8 HSchG den Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten durch den Schulträger. Deshalb wird den berechtigten Schülerinnen und Schüler des Odenwaldkreises über die OREG das Schülerticket Hessen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Dies gilt derzeit nur für die Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, auch tatsächlich besuchen.

Besuchen sie hingegen eine andere Schule ihrer Wahl, müssen die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern das Schülerticket Hessen für 365 Euro p.a. selbst erwerben und eine Kostenerstattung beantragen. Die Höhe der Kostenerstattung durch den Odenwaldkreis richtet sich nach dem günstigsten Tarif für die konkrete Fahrstrecke.

Ein Beispiel: Eine Schülerin aus Breuberg-Neustadt hat nach der Grundschule den gymnasialen Bildungsgang gewählt. Die nächstgelegene Schule, die diesen Bildungsgang anbietet, ist die Georg-Ackermann-Schule (GAS) in Rai-Breitenbach, eine Kooperative Gesamtschule.

Die Schülerin wurde aber ihrem Wunsch gemäß am Gymnasium in Michelstadt aufgenommen. Würde sie die nächstgelegene GAS besuchen, erhielte sie „automatisch“ das Schülerticket Hessen.

Um ins Gymnasium nach Michelstadt zu kommen, steht ihr nur ein Ticket für die Strecke Breuberg-Neustadt–Rai-Breitenbach nach dem günstigsten Tarif bzw. eine Erstattungssumme in gleicher Höhe zu. Das Schülerticket Hessen muss sie sich für 365 Euro p.a. selbst kaufen, die Differenz zur Erstattungssumme muss die Familie selbst tragen.

„Diese allgemeine Verfahrensregelung wurde vor Jahren im Schulgesetz zur Stärkung der Schulstandorte und zur Kostenminimierung festgelegt. Seit der Einführung des Schülertickets Hessen bzw. seines Vorläufers Mobi-Tick ist dieses Verfahren nicht mehr nachvollziehbar“, stellt Georg Raab, Vorsitzender der ÜWG-Fraktion und Vorsitzender des Schul- und Kulturausschusses im Kreistag, fest.

Deshalb hat die Odenwaldkoalition aus SPD, ÜWG und FDP jetzt beantragt, „dass alle berechtigten Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort weiter als 2 Kilometer von der Grundschule ihres Schulbezirks bzw. 3 Kilometer von der nächstgelegenen weiterführenden Schule entfernt ist, die den gewählten Bildungsgang anbietet, erhalten kostenlos das Schülerticket Hessen erhalten, unabhängig davon, welche Schule sie tatsächlich besuchen.“

Dieser mit „Übernahme von Schülerbeförderungskosten und Bürokratieabschaffung“ betitelte Antrag soll nach dem Willen der Modernisierungspartner bei der nächsten Sitzung des Kreistags am 12. Dezember beschlossen werden.

„Durch die generelle Ausgabe des Schülertickets Hessen an alle nach § 161, Abs. 2 HSchG berechtigten Schülerinnen und Schüler sichert die Odenwaldkoalition deren Mobilität hessenweit kostenlos und erhöht die Motivation zur Nutzung des ÖPNV-Angebots deutlich“, erläutert Raoul Giebenhain, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion den Antrag.

Sein FDP-Kollege Moritz Promny ergänzt: „Der erhebliche bürokratische Aufwand für Verwaltung und Familien entfällt, Mehrkosten für die Fahrt zur Schule beeinträchtigen nicht mehr die Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der weiterführenden Schule.“

Eine Ungerechtigkeit bleibt nach Ansicht der Odenwaldkoalitionäre allerdings bestehen, auf die der Kreistag schon in der vergangenen Wahlperiode per Resolution an die Landesregierung hingewiesen habe.

Die Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler durch die Unterteilung in „Fahrschüler“ und „Nicht Fahrschüler“. Hier könne nur durch eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes Abhilfe geschaffen werden.