Erbacher Gesundheitszentrum ergreift weitere Maßnahmen
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Entsprechend der Vorgaben der Hessischen Landesregierung hat sich das Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (GZO) zu weiteren Maßnahmen bei der Einschränkung des Besucherverkehrs entschieden.
Das generelle Besuchsverbot bei Patienten des Krankenhauses und Bewohnern des Alten- und Pflegeheimes mit nur wenigen Ausnahmen gilt ab sofort.
Ausgenommen sind spezielle Personengruppen wie Seelsorger, Eltern, die ihre minderjährigen Kinder besuchen, Rechtsanwälte und Notare; auch können Patienten der Palliativeinheit besucht werden.
Der Zugang der Besucher wird in der zentralen Eingangshalle des GZO kontrolliert. Seit 17. März gilt auch ein generelles Zutrittsverbot für das Restaurant des Gesundheitszentrums für externe Besucher.
Lediglich das am Standort tätige Personal kann unter Einhaltung der RKI-Maßgaben Speisen und Getränke im Restaurant kaufen und dort auch verzehren.
Die im Ärztehaus ansässigen Praxen der HNO-Ärzte, NeuroCentrum, MVZ sowie die ebenfalls im GZO-Gebäudekomplex betriebene Praxis für Neurochirurgie, das Radiologische Zentrum Erbach, wie auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung und das PhysioZentrum Odenwaldkreis sind weiterhin für Patienten geöffnet.
Auch hier erfolgt der Zugang über den Haupteingang des Gesundheitszentrums mit den entsprechenden Kontrollen.
Wie Geschäftsführer Andreas Schwab sagt, gilt es im besonderen Maße Patienten, Risikogruppen, aber auch Beschäftigte so gut es geht zu schützen.
„Wir haben hier eine besondere Verantwortung, um auch weiterhin die Gesundheitsversorgung in dieser schwierigen Situation aufrecht erhalten zu können.“
Damit Patienten den Kontakt zu Angehörigen aufrecht erhalten können, empfiehlt das GZO die Nutzung von Smartphone und anderen mobilen Geräten. Wer kein solches Gerät besitzt hat die Möglichkeit zur Nutzung der Telefone, die an jedem Patienten-Bettplatz installiert sind.
Ab sofort können die Geräte für kostenlose deutschlandweite Telefonate genutzt werden. Bekleidung und persönliche Hygienartikel können im Bedarfsfall nach Absprache mit der Station im GZO für die Patienten abgegeben werden.
Der im GZO eingesetzte Krisenstab trifft sich mittlerweile täglich, um die Situation neu zu bewerten, Maßnahmen weiterzuentwickeln sowie tagesaktuelle Informationen zu kommunizieren.
Die Maßnahme „Besuchsverbot“ dient schlussendlich allen Menschen, die im GZO tätig sind oder versorgt werden müssen. Das GZO appelliert an die Bevölkerung, Hinweise der zuständigen Behörden ernst zu nehmen und sich selbst und vor allem Risikogruppen zu schützen.
Nur eine gemäßigte Verbreitung der Pandemie gibt dem Gesundheitssystem in Deutschland die Möglichkeit, den erkrankten Menschen die Hilfe zukommen zu lassen, die nötig ist.
Weitere Informationen: Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH Geschäftsführer Andreas Schwab Albert-Schweitzer-Straße 10 – 20 64711 Erbach Telefon (0 60 62) 79 20 00 Telefax (0 60 62) 79 20 01 www.GZ-Odw.de Info(at)GZ-Odw.de