FDP beantragt Prüfung für Luftreinigungsgeräte in Klassenräumen
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die FDP Kreistagsfraktion beantragt die Prüfung, ob wegen der drohenden Corona-Infektionsgefahr die in den Gebäuden des Odenwaldkreises existierenden raumlufttechnischen Anlagen um- und aufgerüstet werden müssen.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
> Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender Holschuh,
der Kreistag möge in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss fassen:
1. Der Kreisausschuss wird beauftragt zu prüfen, ob die in den Gebäuden des Odenwaldkreises existierenden raumlufttechnischen Anlagen um- und aufgerüstet werden müssen, um das Infektionsrisiko mit dem SARS-2-Virus über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken.
Sollte entsprechender Bedarf bestehen, ist eine Umrüstung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob ggf. erforderliche Maßnahmen über das Förderprogramm des Bundes für die Corona gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vom 19. Oktober 2020 gefördert werden können.
2. Der Kreisausschuss wird beauftragt zu ermitteln, welche Räume in den Schulen des Odenwaldkreises weder über raumlufttechnische Anlagen noch über die Voraussetzungen verfügen, gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts eine ausreichende und regelmäßige Belüftung über das Öffnen von Fenstern zu gewährleisten.
Solche Räume werden mit mobilen Luftreinigungsgeräten mit HEPA- Filtern ausgestattet. In diesem Zusammenhang ist eine Förderung über das angekündigte Förderprogramm des Landes zu prüfen.
3. Der Kreisausschuss wird darüber hinaus ermächtigt, auch in weiteren Räumen an Schulen den Einsatz von Luftreinigungsanlagen vorzusehen und hierzu entsprechende Geräte kurzfristig anzuschaffen.
Der Kreistag stimmt einer entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2020 bis zu 250.000 Euro zu. Sollte sich in der Praxis herausstellen, dass der Betrag nicht ausreicht, wird der Kreisausschuss gebeten, einen entsprechenden Haushaltsansatz im Entwurf des Haushaltsplans 2021 vorzusehen.
Begründung: Neben der Tröpfcheninfektion ist die Übertragung über Aerosole nach aktuellem Forschungsstand die häufigste Ansteckungsquelle mit dem SARS-CoV-2-Virus.
Deshalb stellt der längere Aufenthalt in geschlossenen Räumen auch bei Beachtung des Mindestabstands von 1,50 Meter ein potenzielles Infektionsrisiko dar.
Dieses kann durch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zwar deutlich reduziert, aber nicht ganz beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine regelmäßige Belüftung geschlossener Räume von entscheidender Bedeutung, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden.
Die einfachste, wirkungsvollste und günstigste Art der Belüftung ist das regelmäßige Öffnen der Fenster und das Herstellen eines Luftzugs. Nicht in allen Räumen ist dies jedoch immer möglich.
Sollten Räume über stationäre, raumlufttechnische Anlagen (RLTAnlagen) verfügen, ist hier zu gewährleisten, dass die Anlagen so ausgestaltet sind, dass sie einen regelmäßigen Luftaustausch im fraglichen Raum gewährleisten.
Die in den Gebäuden des Odenwaldkreises existierenden RLT-Anlagen sollen daher unverzüglich auf das Vorliegen dieser Anforderungen überprüft und bei Bedarf entsprechend umgerüstet werden.
Möglicherweise können hierfür Fördermittel des Bundes in Anspruch genommen werden. Räume ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeit und ohne RLT-Anlage sollten möglichst rasch mit geeigneten mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden.
Hierfür ist prioritär die Inanspruchnahme des für diesen Zweck angekündigten Förderprogramms des Landes zu prüfen. Für ggf. weiterhin erforderliche Haushaltsmittel ermächtigt der Kreistag den Kreisausschuss, noch im Jahr 2020 in Form einer außerplanmäßigen Ausgabe Mittel bis zu 250.000 Euro zu verausgaben.
Mit freundlichen Grüßen Moritz Promny, Fraktionsvorsitzender <