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Wohnbauförderungsstelle des Kreisbauamtes berät Interessierte

Kosten für behindertengerechten Umbau können bezuschusst werden

ODENWALADKREIS / ERBACH. - Wenn der Wohnraum nicht entsprechend umgebaut ist, haben viele Menschen mit Behinderung Schwierigkeiten, ihr Leben selbstständig zu führen und sind auf fremde Hilfe angewiesen.

Stufen, Schwellen und schmale Türen – all dies sind Hindernisse und schränken den Bewegungsradius stark ein. Auch Toilettenräume und Bäder benötigen an die körperlichen Einschränkungen angepasste Umbauten.

Die damit verbunden Kosten können ab einer Höhe von 1.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: Das Wohneigentum muss selbst oder von einem nahen Angehörigen genutzt werden, es muss eine Behinderung nachgewiesen werden und die Umbaumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Für vermietete Wohnungen können nach diesem Programm keine Zuschüsse gewährt werden. Einen Antrag auf Zuschuss zum behindertengerechten Umbau muss der Eigentümer bei der Wohnbauförderungsstelle des Bauamtes des Odenwaldkreises stellen.

Dort können sich Interessierte auch telefonisch (06062 70-261) oder persönlich (Haus der Energie, Helmholtzstraße 1, Erbach) beraten lassen. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr.