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Ex-Landrat Dietrich Kübler: Berufungsverfahren ab 13. Januar 2022

Muss im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt erneut auf die Anklagebank: Ex-Landrat Dietrich Kübler (71, ÜWG, Mitte), hier mit seinen Verteidigern Andrea Combé und Georg Dürig 2017 vor dem Amtsgericht Michelstadt. Archivfoto: er

ODENWALDKREIS / DARMSTADT. - Das Berufungsverfahren gegen den Ex-Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (71, ÜWG, Hüttenthal), wurde nunmehr von der 8. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt ab dem 13. Januar 2022 terminiert.

Mehr als vier Jahre sind dann bereits vergangen, nachdem der Vorsitzende Richter Helmut Schmied das Urteil gegen Kübler am 20. Dezember 2017 vor dem Amtsgericht Michelstadt in der so genannten Standortmarketing-Affäre auf sieben Monate Haft und 25.000 Euro Geldstrafe festgesetzt hatte, wobei die Haftstrafe drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt worden war.

Staatsanwältin Brigitte Lehmann hatte damals wegen Untreue im Amt, hilfsweise wegen Untreue durch Unterlassen und einem für den Odenwaldkreis entstandenen Nominalschaden von rund 70.000 Euro acht Monate Haft und 30.000 Euro Geldstrafe gefordert, die beiden Verteidiger Andrea Combé und Georg Dürig auf Freispruch plädiert.

Der frühere Landrat des Odenwaldkreises saß seit dem 6. Juli 2017 bei 12 Sitzungsterminen vor dem Amtsgericht Michelstadt auf der Anklagebank weil er sich nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt der Untreue im Amt schuldig gemacht habe.

Der Anklage zufolge hatte er während seiner Amtszeit (2009 bis 2015) die Agentur Lebensform seines Wahlkampfmanagers und Nachbarn Johannes Kessel rechtswidrig bevorzugt und dem Erbacher Werbeunternehmen einen mit EU-Geldern geförderten Großauftrag in Höhe von rund 276.000 Euro übertragen.

Dabei hatte Kübler u.a. auch vier Warnschreiben des Rechtsamtes beim Odenwaldkreis, bei denen die drohenden Risiken aufgezeigt worden waren, missachtet und diese auch dem Kreisausschuss vorenthalten. Den Großauftrag hatte er anschließend seinem Nachbarn telefonisch übermittelt, ohne dass dieser später bereit war, einen entsprechenden schriftlichen Vertrag zu unterzeichnen.

Wegen schwerer Vergabefehler wurden dann rund 100.000 Euro der ursprünglich bewilligten Fördergelder nicht ausgezahlt.

Sowohl Staatsanwältin Brigitte Lehmann, die die Anklage vertrat, als auch Dietrich Kübler selbst waren nach dem Urteil in Berufung gegangen.

Jetzt hat die 8. Kleine Strafkammer des Landgerichts Darmstadt die Berufungsverhandlung auf zunächst zwölf Sitzungstermine bis 30. März 2022 festgelegt, wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, auf FACT-Anfrage erklärte.