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Corona: 7-Tage-Inzidenz sinkt auf 95,1 – Neue Landesverordnung ab morgen

ODENWALDKREISS / ERBACH. - 18 neue positive Corona-Tests gab es am gestrigen Dienstag, 14. September. Die Gesamtzahl steigt auf 4.858. Davon gelten 4.492 Personen als genesen (plus 16), die Zahl der Todesfälle bleibt konstant bei 174.

Der Infektionssaldo liegt bei 192. Die 7-Tage-Inzidenz ist gesunken und liegt am heutigen Mittwoch, 15. September, 00:00 Uhr, nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts bei 95,1. Das Gesundheitsamt erfasste in den vergangenen sieben Tagen 92 neue Corona-Fälle.

Mit 49 gab es die meisten in Erbach/Michelstadt (Erbach 12, Michelstadt 37), gefolgt von Bad König/Brombachtal mit 16 (Bad König 15, Brombachtal 1).

In Mossautal/Oberzent gab es elf Infektionen (Mossautal 2, Oberzent 9), in der Unterzent neun (Höchst 5, Breuberg 3, Lützelbach 1) und im Gersprenztal sieben (Reichelsheim 1, Brensbach 6, Fränkisch-Crumbach 0). Von den 92 infizierten Personen sind 12 vollständig geimpft.

Unter Quarantäne stehen einige Schülerinnen und Schüler der Freien Inklusive Schule Michelstadt & Erbach sowie von einer Klasse des Beruflichen Schulzentrums und einer der Grundschule am Hollerbusch in Michelstadt.

Auf der Corona-Station im Gesundheitszentrum in Erbach werden derzeit sechs Patienten behandelt. Drei davon werden intensivmedizinisch betreut. In Kliniken auĂźerhalb des Kreises befinden sich drei weitere Personen.

Am morgigen Donnerstag, 16. September, tritt in Hessen die aktualisierte Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) in Kraft. Die Allgemeinverfügung des Kreises läuft aus.

Gemäß der aktualisierten Verordnung gilt für viele Innenräume die „3-G-Regel“, zum Beispiel in der Innengastronomie, beim Sport, in Thermen und Hallenbäder oder bei Veranstaltungen – unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz.

Das heißt, es dürfen nur Personen die Räume betreten, die vollständig geimpft, innerhalb der letzten sechs Monate genesen oder aktuell getestet sind (bei Schülerinnen und Schülern gilt das regelmäßig geführte Testheft).

Private Anbieter können für ihre Räume auch die „2-G-Regel“ einführen, dann haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt.

Dafür entfallen dann unter anderem die Maskenpflicht und die Abstandsregeln. Dadurch können sich auch mehr Personen in den Räumen wie Gaststätten aufhalten.

Die Vorgaben der Verordnung werden vom Land verschärft, wenn die Hospitalisierungsrate und die Belegung der Intensivstationen in ganz Hessen festgelegte Werte überschreiten.

Die erste Stufe ist erreicht, wenn die Hospitalisierungsrate für die letzten sieben Tage mehr als acht pro 100.000 Einwohner beträgt oder mehr als 200 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind.

Sobald das Land in seiner täglichen Meldung diese Zahlen zur Verfügung stellt, werden sie in der Meldung ddes Odenwaldkreises integriert.

Zusatz: Der Brensbacher Reiner Müller hält im Internet tagesaktuelle Charts zu den Coronavirus-Fallzahlen im Odenwaldkreis sowie landes- und bundesweite Vergleichszahlen bereit. Interessierte finden diese unter: www.mueller-kredel.de.