Juleica-Schulung als Qualitätsmerkmal im Verein
Nächste Schulungen im April und im Juni – Tagesveranstaltung im MaiODENWALDKREIS. - Regelmäßig bietet die Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises Juleica-Schulungen für Ehrenamtliche aus allen Bereichen der Jugendarbeit an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen sich mit verschiedenen Frage- und Problemstellungen auseinander.
Thematisiert werden unter anderem Rechtsgrundlagen, Kindeswohlgefährdung, der Umgang mit herausfordernden Kids sowie Spiel- und Methodenkompetenz. Dabei helfen nicht nur die Vorträge der Fachkräfte für die zukünftigen Aufgaben weiter, sondern auch der Erfahrungsaustausch in der Gruppe.
Nach der 40-stündigen Ausbildung und mit dem Nachweis über einen aktuellen Kurs in Erster Hilfe (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) kann dann die Juleica beantragt werden. Sie dient – bundesweit einheitlich – als fachliche Legitimation für Jugendleiter und ist dadurch auch ein Zeichen für die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit eines Vereins.
Die Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises bietet die Juleica-Schulungen im Modulsystem an, so können die Ehrenamtlichen frei über den zeitlichen Ablauf entscheiden. Sie können die Ausbildung kompakt an zwei Wochenenden besuchen, oder nur einzelne Bausteine auswählen. Die nächsten Grundlagenschulungen finden vom 28. bis 30. April und vom 9. bis 11. Juni (jeweils Freitag bis Sonntag) statt.
Weitere Informationen und auch die Anmeldeformulare erhalten Interessierte unter Telefon 06062 70-3915 oder per E-Mail an kijufoe(at)odenwaldkreis.de. Der entsprechende Flyer kann auch auf der Homepage des Odenwaldkreises (www.odenwaldkreis.de Rubrik Leben/Lernen/Arbeiten – Ehrenamt/Vereine – Fortbildungen für Ehrenamtliche) heruntergeladen werden.
Die nächste Grundlagenschulung ist dann erst wieder für das Frühjahr 2018 geplant. Allerdings findet am Samstag, 20. Mai, noch eine Tagesveranstaltung zum Thema „Rechtliche Bedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit“ statt, deren Besuch ebenfalls für den Erwerb der Juleica als auch zur Verlängerung angerechnet wird. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls bei der Kinder- und Jugendförderung.