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Standortmarketing-AffĂ€re ist noch nicht beendet – und die nĂ€chste wartet bereits

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat seine Entscheidung ĂŒber den Widerspruch zum Fördermittelwiderruf...

...bis zum jetzt ergangenen Urteil im Strafprozess gegen Dietrich KĂŒbler zurĂŒckgestellt. Fotos: © by –pdh-

ODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Mit seinem Urteil in der so genannten AffÀre Standortmarketing des Odenwaldkreises (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) hat das Schöffengericht Michelstadt mit dem Vorsitzenden Richter Helmut Schmied gleich zwei Verfahren entschieden.

Zu Beginn der Beweisaufnahme im Juli 2017 hatte Schmied in wenigen kurzen Worten darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt auf sein Urteil wartet, um dann erst ĂŒber den Widerspruch des Odenwald-Regionalgesellschaft (OREG) gegen den Widerruf der Fördergelder durch die hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank zu befinden.

Das Urteil liegt nun vor, wenn auch noch nicht rechtskrĂ€ftig. Der frĂŒhere Landrat des Kreises, Dietrich KĂŒbler, wurde der Untreue fĂŒr schuldig befunden und zu sieben Monate Haft auf BewĂ€hrung verurteilt. Daneben hat er eine Strafzahlung in Höhe von 25.000 Euro zu leisten und die nicht geringen Verfahrenskosten zu tragen.

Berufung der Staatsanwaltschaft eher unwahrscheinlich

Agenturmeldungen, wonach die Staatsanwaltschaft noch nicht ĂŒber eine Berufung entschieden habe, scheinen angesichts der Tatsache als wenig wahrscheinlich, dass die Kammer nur einen Monat und 5.000 Euro unter der Strafforderung der StaatsanwĂ€ltin Brigitte Lehmann geblieben ist.

Dass die Verteidigung in Berufung geht, mag man sich angesichts der umsichtigen VerfahrensfĂŒhrung des Vorsitzenden Richters Helmut Schmied kaum vorstellen. Wenn doch, dann allerdings könnte sich auch die Staatsanwaltschaft zur Berufung durchringen, um nicht nur einer Strafmilderung Vorschub zu leisten.

Überlanges PlĂ€doyer mit ungezĂ€hlten PrĂ€zedenzurteilen und unzutreffenden Beispielen

Und sich fĂŒr das ĂŒberlange PlĂ€doyer der Verteidigerin zu revanchieren, die geschlagene 140 Minuten redete und versuchte, mit ungezĂ€hlten PrĂ€zedenzurteilen und unzutreffenden Beispielen Gericht, Staatsanwaltschaft und Publikum einzuschlĂ€fern. Was ihr allerdings nur bei der StaatsanwĂ€ltin ansatzweise gelang. Diese fĂŒhlte sich nach den PlĂ€doyers der Verteidigung nicht mehr zu einer Erwiderung in der Lage.

Der Schaden fĂŒr den Odenwaldkreis oder seine Wirtschaftstochter OREG in Höhe von knapp 70.000 Euro ist erst dann juristisch eindeutig entstanden, wenn das Verwaltungsgericht seine Konsequenzen aus dem Urteil vom vergangenen Mittwoch zieht und dem Fördermittel-Widerruf stattgibt.

Infolgedessen wird sich dann auch der Odenwaldkreis oder sein Kreisausschuss mit der Notwendigkeit konfrontiert sehen, den Schaden vom frĂŒheren Verwaltungschef einzufordern und alle Folgekosten des Kreises, der Wirtschaftstöchter OREG und Odenwald Tourismus GmbH, durch die unrechtmĂ€ĂŸigen AktivitĂ€ten, als da wĂ€ren Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachten und bisher geleistete Strafzahlungen. Dass eine Versicherung einspringt, ist aufgrund der UrteilsbegrĂŒndung wenig wahrscheinlich.

Kreisregierung hat jetzt den „Schwarzen Peter"

Der „Schwarze Peter" liegt jetzt in den HĂ€nden der amtierenden Kreisregierung aus Landrat Frank Matiaske und den Parteien SPD und CDU. WĂ€hrend ihrer Zeugenvernehmungen haben viele Kreispolitiker bis zur Selbstverleugnung versucht, den frĂŒheren Landrat mittels GedĂ€chtnislĂŒcken oder offensichtlichen Aussagen hart an oder ĂŒber der Wahrheitsgrenze vor schĂ€dlichen Aussagen zu schĂŒtzen.

Es ging soweit, dass im stets zahlreich erschienenen Publikum Unmutsbekundungen laut wurden, weil allzu offensichtlich das schwache Erinnerungsvermögen als Feigenblatt fĂŒr plumpe bis krasse Aussageverweigerung vorgeschoben wurde.

Jetzt mĂŒssen genau diese Politiker „liefern" und die erste harte BewĂ€hrungsprobe bestehen. Schadenersatzforderungen mĂŒssten wohl mittels Zivilprozess eingereicht werden. Sollten sie die immensen Folgekosten des Fehlverhaltens des frĂŒheren Landrats dem SteuerbĂŒrger aufbĂŒrden und den frĂŒheren Kollegen schonen wollen, werden sie sich den aufgestauten Unmut der Bevölkerung einhandeln.

Um die 400.000 Euro sind auch fĂŒr die BĂŒrger des Odenwaldkreises kein Kleingeld. Ein solches Verhalten wĂŒrde den Stimmen Auftrieb geben, die schon lange Berufspolitiker in der FĂŒhrung grĂ¶ĂŸerer Einheiten wie zusammengelegten Landkreises fordern, die in der Regel mit Geld umgehen können.

NÀchster Àhnlich gelagerter politische Untreuefall im Odenwaldkreis steht bevor

Im Gegensatz zu den Freizeit-Volksvertretern, denen viel zu große GeldbetrĂ€ge anvertraut werden. Der nĂ€chste Ă€hnlich gelagerte politische Untreuefall im Odenwaldkreis wird sehr wahrscheinlich demnĂ€chst an dieser Stelle abgehandelt.

Wahrscheinlich wie zuvor auch nur an dieser Stelle, denn die leidgeprĂŒften OdenwĂ€lder, die allein auf die Berichterstattung der örtlichen Printmedien angewiesen sind, haben auch wĂ€hrend des gesamten bisherigen Prozessverlaufs mit nicht immer umfassenden Informationen leben mĂŒssen.

Teile der Berichterstattung grenzten, wie von zahlreichen OdenwÀldern mehrfach bekundet, bereits an arglistige TÀuschung der Leserschaft. Ob man die komplexen VorgÀnge intellektuell nicht erfasste, oder nicht umfassend berichtete, um andere Eigeninteressen nicht zu beschÀdigen, wird ein Geheimnis bleiben.

Jedenfalls steht die nĂ€chste BewĂ€hrungsprobe kurz bevor, denn ein Ă€hnlich gelagerter politischer OdenwĂ€lder Korruptionsfall mit weitaus grĂ¶ĂŸerem Volumen wird demnĂ€chst die Medien und wahrscheinlich auch die Justiz beschĂ€ftigen. Man darf gespannt sein.