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Fachtag zu Fragen der Aufsichtspflicht

Juristin Jutta Elz referiert über rechtliche Bedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit

ODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Wer in der Jugendarbeit aktiv ist, bewegt sich stets auch in einem juristisch definierten Umfeld. Um Gefahren zu vermeiden, müssen grundlegende Kenntnisse über Bestimmungen und Konsequenzen vorhanden sein.

Ein Fachtag, den die Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises am Samstag, 20. Mai, in Zusammenarbeit mit dem Hessen-Campus ausrichten wird, stellt das Thema Aufsichtspflicht in den Vordergrund. Es geht um Fragen wie: Wann beginnt und endet die Aufsichtspflicht? Was muss ich tun, um sie gut zu erfüllen? Und was passiert, wenn etwas schief geht?

Antworten darauf und auf viele weitere Fragen soll Jutta Elz, Juristin und Diplom-Pädagogin aus Wiesbaden, geben. Sie verfügt über vieljährige Erfahrung im Vermitteln juristischer Grundlagen und Zusammenhänge. Sie versteht es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachtages das Thema kurzweilig und mitunter auch amüsant darzustellen.

Das Bildungsangebot richtet sich an alle Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind und solche, die dies vorhaben – ehrenamtlich, als Honorarkräfte oder als Hauptamtliche.

Stattfinden wird der Fachtag im AWO-Mehrgenerationenhaus an der Kellereibergstraße 4 in Michelstadt am 20. Mai in der Zeit von 10 bis 17 Uhr. Anmeldeschluss ist am Freitag, 5. Mai. Wer teilnimmt, hat vor Ort einen Beitrag von zehn Euro (einschließlich der Kosten für das Mittagessen) zu zahlen. Anmeldungen werden nur per Post oder Fax (06062 70-3018) angenommen.

Zu richten sind sie an die Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises, Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach. Für Fragen zur Veranstaltung steht diese Einrichtung unter Telefon 06062 70-3915 zu Verfügung.