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Harald Buschmanns Anwalt kritisiert: „Unverschämtheit des Odenwaldkreises“

Freut sich über die Einstellung zweier Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen ihn, der frühere Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann (rechts), während sein Rechtsbeistand, der Darmstädter Jurist Dr. h.c. Ingo Endrick Lankau, auf anonyme Anzeigenerstatter und insbesondere auf die Verwaltung des Odenwaldkreises schimpft. Foto: er

Pressekonferenz zur Einstellung zweier strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen den früheren Erbacher Bürgermeister: „Beispiellose Verfolgungsjagd mit falschen Tatsachenbehauptungen und falschen Anschuldigungen durch insgesamt vier anonyme Anzeigen“

ERBACH. - „Mit der staatsanwaltschaftlichen Einstellung der Verfahren gegen Harald Buschmann endete eine beispiellose Verfolgungsjagd gegen den früheren Bürgermeister der Kreisstadt Erbach mit falschen Tatsachenbehauptungen und falschen Anschuldigungen durch insgesamt vier anonyme Anzeigen.“

In denen sei immer wieder versucht worden „von in den Anzeigen erkennbaren politischen Kreisen in der Stadt unter dem Schutzmantel der Anonymität, Aufträge im Zusammenhang mit Kommunikation und Marketing der Kreisstadt Erbach durch den Bürgermeister zu kriminalisieren und strafbares Verhalten zu unterstellen“, sagte der Anwalt von Harald Buschmann, Rechtsanwalt Ingo Endrick Lankau.

Auch die Kreisverwaltung im Kreuzfeuer der Kritik

Auch die Verwaltung des Odenwaldkreises stand im Kreuzfeuer der Kritik des Darmstädter Juristen: „Der Kreis hat hier einen Belastungseifer gezeigt, der erstaunt. Das ist eine Unverschämtheit des Kreises, denn es war auch hier nix dran“, schimpfte Lankau.

Angesprochen war damit eine vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Weisung an die Verwaltung des Odenwaldkreises, Fördergelder in Höhe von 340.000 Euro von ursprünglich gewährten 360.000 Euro für den Bau des Kindergartens >Kunterbunt< von der Stadt Erbach zurückzufordern, weil die Gelder entgegen der Förderrichtlinien für ein sogenanntes Investorenmodell verwendet worden seien.

Pressekonferenz im >Haus des Handwerks<

Bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz im >Haus des Handwerks< in Erbach, dem neuen beruflichen Wirkungsfeld Buschmanns, erklärte der Rechtsanwalt weiter, es sei bemerkenswert, „mit welcher Intensität und mit welchem Verfolgungswahn in den anonymen Anzeigen immer wieder nachgesetzt wurde“.

Und das obwohl der Bürgermeister in der Vergangenheit immer wieder auf entsprechende Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung sehr umfangreich und lückenlos die jeweiligen Entscheidungsgänge dargestellt habe.

„Urheberschaft der anonymen Anzeigen unschwer erkennbar“

„Mit den Mitteln der Desinformation und der unbewiesenen Unterstellung und unter dem heuchlerischen Vorwand, angebliche Missstände aufzuklären“, hätten die anonymen Anzeiger mit breit angelegten Attacken nachgesetzt, wobei in einer Strafanzeige sogar die Formulierung >erst nachdem unsere Partei....< verwendet worden sei, „sodass auch die Urheberschaft der anonymen Anzeigen unschwer erkennbar ist“.

In den Anzeigen sei „in ekelerregendem Belastungseifer“ trotz des,,parlamentarischen Vorlaufs durch die minutiöse Beantwortung von Fragen durch den Bürgermeister niemals auch nur eine seriöse Überprüfung des Inhaltes seiner Erklärungen vorgenommen worden“.

,,Es ging längst nicht mehr um Sauberkeit und Ordnung“

Es sei „den Anzeigenerstattern und denjenigen, die hinter ihnen standen, um nichts anderes gegangen, als den Bürgermeister, abzuschießen und seine 4. Wahl (seine 3. Wiederwahl) mit allen Mitteln zu verhindern“.

Hier sei es längst nicht mehr darum gegangen, im administrativen und politischen Umfeld der Kreisstadt Erbach für ,,Sauberkeit und Ordnung“ einzutreten, sondern nur noch darum, den Bürgermeister als Amtsträger und als Privatmann mit unhaltbaren Vorwürfen ,,zuzuschütten“ und die Wiederwahl strategisch langfristig vorbereitet zu verhindern.

„Rücksichtslose und menschenverachtende Attacken“

Dabei seien die anonymen Angreifer auch von Presseorganen unseriös tatkräftig unterstützt worden. So sei über einen sehr langen Zeitraum der Bürgermeister nicht nur in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, sondern durch die falschen Anschuldigungen auch in seinem öffentlichen und privaten Ansehen in seiner Stadt.

„Durch die rücksichtslosen und menschenverachtenden Attacken wurde Bürgermeister a.D. Buschmann praktisch öffentlich verbrannt. Das von den Anzeigenerstattern und deren Hinterleuten verfolgte Ziel wurde erreicht, die Wiederwahl des Bürgermeisters blieb aus.

Durch Umfang und Dauer der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurde der negative öffentliche Eindruck leider noch verschärft, nicht zuletzt auch durch die aufwendige Hausdurchsuchung im Rathaus von Erbach.“

Verwaltung des Odenwaldkreises sei Auslöser der Hausdurchsuchung gewesen

Das werfe man der Staatsanwaltschaft natürlich nicht vor, „denn sie war gesetzlich verpflichtet, jedem Verdacht und jedem Anhaltspunkt genau nachzugehen. Nur: Das war natürlich auch alles Folge und Ziel der anonymen Anzeigen“.

Auslöser dieser Hausdurchsuchung sei die Verwaltung des Odenwaldkreises gewesen, mit der Begründung zur Rückforderung der Fördermittel, es liege eine Täuschung vor.

„Besonders bedauerlich ist, dass der Odenwaldkreis in einer umfangreichen Stellungnahme vom 09.04.2018 lediglich einseitig Verfehlungen attestierte, ohne ernsthaft zu prüfen, ob die Erklärungen des Bürgermeisters in seinen umfangreichen Schreiben vom 11. und 15.01.2018 sein Verhalten nicht erklären und rechtfertigen.“

„Keine vorurteilsfreie Beurteilung“

Leider sei auch dem Odenwaldkreis „eine vorurteilsfreie Beurteilung nicht gelungen, offensichtlich unter dem Eindruck der öffentlichen Hetzjagd gegen den Bürgermeister“.

Dies gelte erst recht für den Vorwurf des Subventionsbetruges durch das Rechtsamt des Odenwaldkreises in Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördergeldern für die KiTa Kunterbunt.

„Leitende Mitarbeiterin des Kreises hat falsche Aussage gemacht“

„Im Rahmen der ausführlichen Prüfung der Unterlagen im Ermittlungsverfahren konnte es der Verteidigung gelingen, nachzuweisen, dass eine leitende Mitarbeiterin des Kreises als Zeugin eine falsche Aussage gemacht hat, indem sie verschwiegen hat, dass sie als Sachbearbeiterin des Kreises von Anfang an bei der Bearbeitung des Förderantrags in ihren Akten auch den Mietvertrag vorliegen hatte.“

Aus dem sei für sie unschwer erkennbar gewesen, dass die Energiegenossenschaft Odenwald (EGO) für die Stadt baue und die Stadt von EGO miete.

„Kreis hätte es wissen können/müssen“

Die Zeugin habe später den Eindruck erweckt, sie habe hiervon keine Kenntnis gehabt. Stattdessen habe der Kreis in großem Umfang den Vorwurf von Subventionsbetrug aufgebaut, „obwohl er selbst wusste oder hätte wissen können/müssen, dass die für diesen Vorwurf vorausgesetzte Täuschungshandlung gar nicht vorlag.“

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt habe nach intensiver Überprüfung kein strafbares Verhalten erkennen können und daher das Verfahren einstellen müssen.

„Buschmann ist schuldlos verfolgt worden“

„Bürgermeister a.D. Buschmann ist schuldlos verfolgt worden.“ Jedenfalls sei er rechtlich voll rehabilitiert. „Und: Herr Bürgermeister a.D. Buschmann begrüßt, dass durch die Einstellungsverfügungen auch der Verdacht rechtswidrigen Handelns von der Stadtverwaltung und insbesondere den dortigen leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genommen worden ist.“

Er sei auch darüber erfreut, „dass die Fa. Lebensform, die fast zwei Jahrzehnte anerkannte ausgezeichnete Arbeit für die Kreisstadt Erbach geleistet hat, außer jedem Verdacht steht“.

Harald Buschmann's persönliche Erklärung

„Natürlich bin ich sehr froh, dass nach so langer Zeit die Verfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen meine Person eingestellt wurden. Das Ergebnis ist für mich selbstverständlich nicht überraschend.

In den 18 Jahren meiner Tätigkeit als Bürgermeister der Kreisstadt Erbach führten mehrere anonyme Anzeigen zu Ermittlungsverfahren, aus denen ich jeweils unbescholten hervorging.

Scheinbar meinen politische Gegner oder andere Zeitgenossen zu solchen Mitteln greifen zu müssen, da sie eine offene, argumentative und faire Auseinandersetzung scheuen.

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastet

Belastet wurden dabei nicht nur meine Familie, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was mir immer sehr leid getan hat. Dieses Mal gelang es durch die Verleumdungen, eine zum Teil hasserfüllte Stimmung gegen mich zu erzeugen, sodass die Bürgermeisterwahl im Frühjahr 2018 dadurch wesentlich beeinflusst wurde.

Eine Wahl nach 18 Jahren auch verlieren zu können, gehört zu den demokratischen Spielregeln. Durch das Verhalten kommunalpolitischer Akteure aus dem städtischen Bereich war es mir allerdings nicht möglich, einen angemessenen und würdigen Abschied aus dem Amt des Bürgermeisters zu nehmen.

Dankbar für engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dies bedaure ich auch vor dem Hintergrund der durchaus erfüllten drei Wahlperioden, in denen gemeinsam wesentliche positive Entwicklungen für die Stadt Erbach erreicht werden konnten.

Dies war nur möglich durch die engagierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, wofür ich sehr dankbar bin.

Bedanken möchte ich mich auch im Namen meiner Familie bei den Menschen in und außerhalb von Erbach, die sich von den Falschbehauptungen nicht haben irritieren lassen und uns in dieser schwierigen Lebensphase unterstützt haben.

Hochachtung vor der Kreishandwerkerschaft

Dazu gehören auch viele meiner politischen Weggefährten, die es mir dadurch möglich gemacht haben, mein kommunalpolitisches Engagement auf Kreisebene fortzuführen.

So möchte ich ebenso meine Hochachtung vor der Kreishandwerkerschaft zum Ausdruck bringen. An der Spitze Kreishandwerksmeister Ludwig Jung und der Präsident der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main Bernd Ehinger, die trotz der andauernden Angriffe und Diffamierungen ihr Vertrauen in mich gesetzt und mir dadurch eine neue berufliche Perspektive ermöglicht haben.

Nun den Blick in die Zukunft richten

Auf dieser Grundlage möchte ich nun den Blick in die Zukunft richten und meine Erfahrungen und Fähigkeiten in diesem neuen Arbeitsbereich mit großer Motivation einbringen.

Durch diese Umstände ist es meiner Frau und mir möglich unseren liebgewonnenen Wohnort in Erbach beizubehalten. Mein politischer Einsatz gilt somit auch für eine weitere positive Entwicklung in unserem schönen Odenwaldkreis.“

Zu guter Letzt noch ein herzliches Dankeschön an meinen Rechtsbeistand Dr. h.c. Ingo Endrick Lankau, der durch seine Professionalität und angenehme menschliche Art die Verfahren erfolgreich begleitet hat.“