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Tempo 30 gilt auch an Feier- und Brückentagen

HÖCHST. - Aus gegeben Anlass macht die Gemeindeverwaltung Höchst die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass auch an Feier- und Brückentagen die Geschwindigkeitsbeschränkung bei 30 km/h von 7 Uhr bis 17 Uhr in der Bismarckstraße an der Ernst-Göbel-Schule bestehen bleibt.

Das habe nichts mit Abzocke zu tun, sondern mit der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung aller Autofahrer. Die Hinweisschilder nahe dem Blitzer weisen ganz klar darauf hin, dass das Limit von Montag bis Freitag gilt – ganz gleich, ob an einem Werktag oder einem Feiertag.

Das Verkehrszeichen sehe auch aus gutem Grund keine Sonderregelung für Feiertage vor, weil es die gar nicht geben dürfe. Außerhalb des klar definierten Zeitraums von 7 Uhr bis 17 Uhr ist an der Ernst-Göbel-Schule die allgemein geltende innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde erlaubt.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz in dieser Frage haeb auch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Grundsatzentscheidung des BGH hierzu sei in etlichen obergerichtlichen Folgeentscheidungen immer wieder bestätigt worden.

Die Karlsruher Richter urteilten: „Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln erfordert, müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden.“

Laut den Richtern am Oberlandesgericht Brandenburg dürfe es dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob eine Anordnung geboten ist oder nicht. „Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung“, heißt es dazu von Bürgermeister Horst Bitsch.