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„Ausgleichsverpflichtungen in Oberzent zu 70% nicht realisiert“

OBERZENT. – In einer Anfrage an den Magistrat der Stadt Oberzent, so die Fraktionssprecherin der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Elisabeth Bühler-Kowarsch, wollten die GRÜNEN genaue Informationen zum Stand der Ausgleichsverpflichtungen bei Bauleitplänen der Stadt Oberzent bekommen.

Solche Verpflichtungen entstehen zum Ausgleich für Eingriffe in die Natur. Sie werden alle im hessischen Naturschutzinformationssystem NATUREG erfasst und sind dort öffentlich einsehbar.

Die GRÜNEN fragten konkret bei zehn dieser Bauleitpläne nach, deren Status auch nach bis zu 20 Jahren mit „in Planung“ oder „in Durchführung“ gekennzeichnet sei.

Nunmehr liege die Antwort vor: In 70 Prozent der Fälle seien die umweltschützenden Festsetzungen aus den Bauleitplänen nicht realisiert. Die Verwaltung habe es bisher versäumt, dieses Defizit wirksam abzubauen. Damit sei der Stadt Oberzent ein Umweltschaden entstanden, so Bühler-Kowarsch.

Beispiele für fehlende Ausgleichsmaßnahmen stellten die Bebauungspläne „Landrat-Ackermann-Str.“ (1994), „An der katholischen Kirche“ (2001), „Sensbacher Straße“ (2001), „Alt Schulzenfeld“ (2015) und „Hirschhorner Straße“ (2018) dar.

Nach Ansicht der GRÜNEN sei es nicht länger hinnehmbar, dass die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen verschleppt oder erst nach Jahren angegangen würden. Dies habe mit aktivem Naturschutz nichts zu tun. Hier hätten gerade Städte und Gemeinden auch eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger.