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Brensbacher CDU ruft zur Sache und Ordnung

In der Plakataffäre zur Brensbacher Bürgermeisterwahl rufen die Christdemokraten zur Sachlichkeit auf

BRENSBACH. - Mit Sorge beobachtet die CDU Brensbach die aktuellen Entwicklungen im dortigen Wahlkampf zur Neubesetzung des Bürgermeisterpostens 2020.

„Wir rufen die Kandidaten und ihre Unterstützer dringend zur Sachlichkeit und zur Einhaltung der für alle gleichermaßen verbindlichen Regeln auf“, so Gemeindeverbandsvorsitzender Uwe Schacher.

Er fügt hinzu: „In Wahlkampfzeiten geht es gerne mal heftiger zur Sache, trotzdem ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir uns über 'Kinkerlitzchen' streiten. In den kommenden sechs Jahren stehen aber wichtige Entscheidungen an, hier müssen wir uns alle am Riemen reißen!“

Gleichwohl gebe man der UWG Brensbach in der Sache Recht und weise die Behauptungen des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Senker entschieden zurück, dass auch die CDU sich nicht an die Plakatierungsbestimmungen halten würde, ergänzt CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Frank Volz.

Er erinnere sich nur zu gut an die Schwierigkeit, die Regeln zur Landtagswahl 2018 zu befolgen, bei der sogar nur 15 Plakate erlaubt waren und an die Bundestagswahl 2017, wo man die Entfernung einer Vielzahl von außerorts aufgestellten Plakaten des SPD-Kandidaten und heutigen MdB Jens Zimmermann durch Hessen Mobil habe entfernen lassen.

„Wir haben das damals nicht an die große Glocke gehängt, aber irgendwann ist halt auch mal 'Schluss mit lustig!'.“

Das Vorgehen der verantwortlichen örtlichen Ordnungsbehörde, für das Rainer Müller qua Amt des Bürgermeisters persönlich die Verantwortung trage, halten Schacher und Volz zumindest für fragwürdig.

„Wir empfehlen den Beteiligten dringend, sich eingehend mit dem in Artikel 28 des Grundgesetzes verankerten Gleichheitsgrundsatz bei Wahlen zu befassen.

Der Bürgermeister hat auch auf dessen Einhaltung seinen Amtseid abgelegt und muss sich außer an die bestehenden Regeln auch noch an das Gebot der Neutralität und äußerster Zurückhaltung im Vorfeld der Wahl halten, das das Bundesverfassungsgericht Amtsträgern auch für ihren Wahlkampf zur eigenen Wiederwahl auferlegt hat.“