Fördergelder für Kleinstunternehmer im ländlichen Raum
Anträge können bis 1. September gestellt werden + + + Kreisverwaltung berätODENWALDKREIS. - Das hessische Landwirtschaftsministerium ruft Kleinstunternehmer dazu auf, im ländlichen Raum zu investieren und stellt dafür über die Landkreise Fördermittel zur Verfügung. Im Odenwaldkreis ist dafür die Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung der Hauptabteilung Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Scheffelstraße 11, 64385 Reichelsheim) zuständig.
Bis zum 1. September können dort Anträge aus dem Handwerk sowie den Branchen Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität gestellt werden. Wer Fragen zu dem Förderprogramm hat, kann sich an die Kreisverwaltung wenden.
Zum einen gibt Brigitte Lachnit von der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung unter der Telefonnummer 06164 505-1874 und der Mailadresse b.lachnit(at)odenwaldkreis.de Auskunft. Zum anderen erhalten Interessenten bei der Antrags- und damit verbundenen Businessplanerstellung auch Unterstützung beim Wirtschafts-Service Odenwaldkreis. Ansprechpartnerin dort ist Gabriele Quanz, die unter der Telefonnummer 06062 943362 oder der Mailadresse g.quanz(at)oreg.de zu erreichen ist.
Mit Hilfe der Fördergelder will das Ministerium einen Beitrag zur Sicherung einer regionalen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen leisten. Gefördert werden können zum Beispiel der Kauf eines Betriebs und Investitionen in den Bau.
Um unterstützt werden zu können, müssen mindestens 10.000 Euro investiert werden. Der Zuschuss liegt bei 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro. Berücksichtigt wird, ob die Kleinstunternehmer bereit sind, Arbeits- oder Ausbildungsplätze zu schaffen. Insgesamt steht in diesem Jahr für Hessen eine Million Euro zur Verfügung.
Die Anträge aus dem Odenwaldkreis werden von der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung bis zum 8. September auf ihre Förderfähigkeit geprüft und an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, kurz WI Bank, übermittelt.
Dort wird am 15. September entschieden, ob beziehungsweise in welcher Höhe Fördergelder an einzelne Antragsteller ausgezahlt werden. Bewilligt werden die Mittel schließlich von der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung.