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Jugendgerichtshilfe sucht weitere Kooperationspartner fĂŒr Sozialstunden

Die Jugendgerichtshilfe des Odenwaldkreises hatte die Vertreterinnen und Vertreter der Einsatzstellen, bei denen straffĂ€llige Jugendliche Sozialstunden ableisten können, zu einem Austausch ins Landratsamt eingeladen. FĂŒr die rund 150 FĂ€lle pro Jahr, in denen ein Gericht die Ableistung von Sozialstunden anordnet, sucht das Team weitere Kooperationspartner. Foto: Saskia Hofmann / Kreisverwaltung

Angebot soll breiter aufgestellt werden - Grobeis dankt Einsatzstellen fĂŒr Engagement

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Wenn Jugendliche und junge Erwachsene straffĂ€llig werden, kann das Jugendgericht die Ableistung gemeinnĂŒtziger Arbeit anordnen, bekannt als „Sozialstunden“.

Eine zentrale Aufgabe hat dabei die Jugendgerichtshilfe des Odenwaldkreises, die im Jugendamt angesiedelt ist. Sie vermittelt die jungen Leute in passende Stellen und schreitet ein, falls die vom Gericht verhĂ€ngten Auflagen nicht erfĂŒllt werden.

Die Jugendgerichtshilfe arbeitet bereits mit etlichen Einsatzstellen in Kommunen und bei freien TrÀgern im Odenwaldkreis zusammen, sucht aber weitere Kooperationspartner, um die Einsatzmöglichkeiten breiter aufzustellen, nicht zuletzt auch an Wochenenden.

Bei einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern jener Stellen bedankte sich der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Grobeis am Donnerstag (30.3.) im Landratsamt fĂŒr deren Engagement:

„In Jugendstrafverfahren stehen erzieherische Aspekte im Mittelpunkt, auch mittels Sozialstunden. Unsere Kooperationspartner leisten eine sehr wichtige Arbeit. Ich wĂŒrde mich sehr freuen, wenn weitere Organisationen mitmachen.“

In der Jugendgerichtshilfe sind zwei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter tĂ€tig. Das Team gehört zur Abteilung Besondere Soziale Dienste des Jugendamts. Auch Abteilungsleiterin Karina Glabisch wĂŒrdigte zu Beginn des Treffens die Bereitschaft der Einsatzstellen, Jugendliche aufzunehmen und zu begleiten.

Das Team der Jugendgerichtshilfe schilderte unter anderem das grundsÀtzliche Vorgehen bei der Vermittlung junger Leute. Eine Zusammenarbeit gibt es etwa mit Bauhöfen und Jugendpflegen von StÀdten und Gemeinden, Jugendherbergen sowie mit freien TrÀgern wie dem Deutschen Roten Kreuz oder der Awo Integra.

Die Jugendgerichtshilfe ist fĂŒr Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren zustĂ€ndig, die straffĂ€llig geworden sind, etwa wegen (Laden-)Diebstahls, VerstĂ¶ĂŸen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz, Körperverletzung oder SachbeschĂ€digung.

Kommt es zu einem Verfahren, wird die Jugendgerichtshilfe von den Ermittlungs- und Justizbehörden hinzugezogen. Die drei FachkrÀfte sprechen mit den betreffenden Jugendlichen und Heranwachsenden und geben im Prozess eine EinschÀtzung ab, etwa hinsichtlich deren persönlicher Reife.

Das Gericht ordnet pro Jahr etwa 150 Mal die Ableistung von Sozialstunden an, die Spanne liegt zwischen zehn und 150 Stunden, je nach Straftat. Die Jugendgerichtshilfe sucht in Absprache mit den Anbietern und den betroffenen Familien nach wohnortnahen Einsatzorten, wobei die jungen Menschen hÀufig nach Einsatzmöglichkeiten an Wochenenden fragen.

„Viele Stellen sind an Wochenenden geschlossen, hier wĂ€ren wir fĂŒr weitere Kooperationen dankbar“, sagt Monika Walther vom Team der Jugendgerichtshilfe.

Die Einsatzstellen weisen dem Team die Ableistung der Stunden nach. ErfĂŒllen die jungen Leute die Auflagen nicht, nimmt die Jugendgerichtshilfe Kontakt zum Gericht auf, das dann unter UmstĂ€nden einen Beugearrest anordnet.

Die Vermittlung von Sozialstunden ist nur ein Arbeitsfeld der Jugendgerichtshilfe. Sie begleitet in Prozessen auch junge Leute, die zu Haftstraften verurteilt werden, und kĂŒmmert sich um außergerichtliche Einigungen, etwa in einem TĂ€ter-Opfer-Ausgleich.

Im Jahr 2022 lagt die Gesamtzahl fĂŒr die allgemeine Arbeit der Jugendgerichtshilfe bei 331 FĂ€llen, in weiteren acht FĂ€llen gab es Amtshilfeersuchen von anderen JugendĂ€mtern.

80 Prozent der Klienten waren mĂ€nnlich, 20 weiblich. Ein weiteres Aufgabenfeld stellt das GesprĂ€chsangebot fĂŒr auffĂ€llig gewordene Kinder und deren Eltern dar.

So ist das Team der Jugendgerichtshilfe zu erreichen: Isabel Schimpf (06062 70-409, is.schimpf(at)odenwaldkreis.de), Jochen Lorenz (06062 70-430, j.lorenz(at)odenwaldkreis.de und Monika Walther (06062 70-305, m.walther(at)odenwaldkreis.de).