Erste Bescheide nach Grundsteuerreform verschickt
MICHELSTADT. - Am 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. In den nächsten Tagen kommen die neuen Grundsteuerbescheide bei den Grundstücksbesitzern an. Daraus ist der neu festgesetzte Betrag und dessen Ermittlung zu entnehmen.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle von Städten und Gemeinden, mit der unter anderem Schulen, Kindergärten, der Ausbau der Infrastruktur und vieles mehr finanziert wird.
Bisher wurde beim Grundbesitz für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden und die daraus resultierende Ermittlung der Grundsteuer ein Einheitswert zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise hat das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Das neue Grundsteuermodell ist mit der bisherigen Systematik nicht vergleichbar. Im alten Modell bildete ein Einheitswert die Grundlage für die Ermittlung der Grundsteuer. Hessen verwendet nun das Flächen-Faktor-Verfahren und legt in erster Linie die Fläche des Grundbesitzes der Steuerberechnung zugrunde.
Ergänzend wird auch die Lage in der Gemeinde mit einem kleinen Auf- oder Abschlag berücksichtigt. Die jeweils zuständigen Finanzämter haben hierzu die für die Neuberechnung notwendigen Daten im Wege der Selbsterklärung durch die Grundstückseigentümer erhoben und die neue Besteuerungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) festgesetzt.
Auf der neuen Basis musste die Stadt Michelstadt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke neu festsetzen. Dabei folgt die Stadt der Empfehlung des Landes Hessen und hält die Grundsteuer mit aufkommensneutralen Hebesätzen auf einem stabilen Niveau.
Mit dem neu festgelegten Hebesätzen von 190 Punkten bei der Grundsteuer A sowie von 317 Punkten bei der Grundsteuer B (bisher jeweils 400 Punkte) bleibt das Aufkommen der Grundsteuer A + B für die Stadt Michelstadt insgesamt konstant und es findet keine Erhöhung oder Senkung der Grundsteuer statt. Das heißt aber nicht, dass der zu zahlende Betrag für jeden einzelnen ebenfalls konstant bleibt.
Die Neuregelung kann dazu führen, dass Bürger mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlen. Veränderungen gegenüber der bisher zu zahlenden Grundsteuer ergeben sich derzeit ausschließlich durch die Umsetzung der Grundsteuerreform.
Die sich für das jeweilige Grundstück neu ergebende Höhe der Grundsteuer kann dem Grundsteuerbescheid, der in den nächsten Tagen bei jedem Eigentümer vorliegen sollte, entnommen werden.