Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Harald Buschmann ein
Verteidiger des früheren Erbacher Bürgermeisters lädt zu Pressekonferenz ein: Dort sollen nähere Einzelheiten bekannt gegeben werdenDARMSTADT / ERBACH. - Mit Verfügungen vom 28. Mai 2019 hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt die beiden gegen den früheren Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann geführten Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue und wegen Verdachts des Subventionsbetruges nach § 171, Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Das teilt der Verteidiger Buschmanns, der Darmstädter Rechtsanwalt Dr. h.c. lngo Endrick Lankau am heutigen Pfingstmontag, 10. Juni, mit und lädt für Freitag, 14. Juni, zu einer Pressekonferenz nach Erbach ein.
Dort wollen Harald Buschmann und sein Verteidiger Stellung nehmen und nähere Einzelheiten zu den „schweren, unbegründeten Vorwürfen in Strafanzeigen, die widerlegt werden konnten“ bekannt geben.
Noch vor Wochenfrist, am Montag, 03. Juni, teilte der zuständige Dezernatsleiter und stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Knut Happel, auf FACT-Anfrage zum Verfahrensstand mit, er wolle mit der ermittelnden Staatsanwältin Lehmann Rücksprache nehmen und sich dazu „in Bälde wieder melden“.
Zur Info § 171 Einstellungsbescheid:
1 Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden.
2 In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172, Abs. 1) zu belehren.