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Afrikanische Schweinepest: Ausweitung der Sperrzone I (Pufferzone)

Meldepflicht betrifft auch private Schweinehalter

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass die Sperrzone I (Pufferzone), die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingerichtet wurde, erweitert worden ist.

Grund dafür ist der Fund eines infizierten Wildschweins in Hemsbach (Baden-Württemberg). Betroffen sind nun zusätzlich zu den bereits bekanntgegebenen Orten die gesamte Gemeinde Mossautal sowie Teile der Stadt Oberzent.

Auf der Homepage des Odenwaldkreises www.odenwaldkreis.de (Kachel Afrikanische Schweinepest) finden Bürgerinnen und Bürger interaktive Karten, die den aktuellen Zonenverlauf abbilden.

Für Schweinehalter, die ihre Tiere in der Sperrzone I oder in der Sperrzone II halten, gelten besondere Meldepflichten. Sie wurden vom Kreis in den entsprechenden Allgemeinverfügungen festgelegt.

Der Odenwaldkreis weist darauf hin, dass diese Pflicht nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe gilt, sondern auch für Personen, die Schweine zur Hausschlachtung oder als Haustier (sogenannte Mini-Pigs) halten.

So soll die aktuelle Anzahl der Tiere in den jeweiligen Zonen erfasst werden, um die Lage besser überblicken zu können. Die Formulare für die Meldungen finden Betroffenen ebenfalls auf der Homepage (Kachel Afrikanische Schweinepest).